Pflegestufe und Treppenlift – welche Voraussetzungen müssen für Bewilligung und Zuschuss gegeben sein?
Die menschliche Bevölkerung lebt immer länger und ist im Alter oft nicht mehr so beweglich und auf Hilfsmittel angewiesen. Für viele Senioren wird das Treppensteigen zu einer immer größeren Belastung. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen zur Finanzierung eines Treppenlifts bestehen und unterstützen Sie dabei.
Oft ist aufgrund einer Operation, eines Unfalls oder altersbedingter Einschränkungen an Treppensteigen nicht mehr zu denken. Ein Treppenlift kann daher für Betroffene zu einer echten Erleichterung werden. Je nach Aufwand und Modell kann der Einbau eines Treppenliftes jedoch unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, bezuschussen Kranken- und Pflegeversicherungen aber durchaus derartige Maßnahmen.
Wenn älteren Menschen bereits das Gehen schwerfällt, ist nicht nur ihre Mobilität, sondern auch ihre Selbstständigkeit stark eingeschränkt. Die unterschiedlichen Stockwerke im eigenen Haus zu erreichen ist für sie so gut wie unmöglich. Da viele Senioren aber lieber in den vertrauten vier Wänden bleiben wollen, müssen sie und ihre Angehörigen sich unter anderem mit den Zusammenhängen von Pflegestufe und Treppenlift beschäftigen. Um von der Pflege- oder Krankenversicherung eine Beteiligung an den Kosten für einen Treppenlift zu erhalten, muss für die betroffene Person eine der drei Pflegestufen (fünf Pflegegrade) bewilligt worden sein. Unsere Pflegeexperten stehen Ihnen bei den notwendigen Formalitäten gerne zur Seite.
Pflegestufe und Treppenlift – wie erhalte ich finanzielle Unterstützung?
Einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenliftes erhalten nur diejenigen, die auch eine Pflegestufe (heute Pflegegrad) anerkannt bekommen haben. Der Betrag für die finanzielle Unterstützung liegt bei allen fünf Pflegegraden bei höchstens 4.000 Euro.
Im Gegensatz zu Rollator oder Rollstuhl handelt es sich bei einem Treppenlift nicht um ein Hilfsmittel, sondern wird als wohnumfeldverbessernde Maßnahme angesehen.
Im Idealfall kann dieser Zuschuss für bis zu vier Personen in einem Haushalt gewährt werden und erreicht dann die stolze Summe von bis zu 16.000 Euro.
Welchen Pflegegrad (vormals Pflegestufe) die betroffene Person bewilligt bekommt, spielt für die Bezuschussung eines Treppenaufzuges keine Rolle. Hier ist der Betrag bei allen Pflegegraden gleich und liegt bei höchstens 4.000 Euro.
Besteht die Notwendigkeit von häuslicher oder ambulanter Pflege, können bei einem Einbau eines Treppenliftes (als wohnumfeldverbessernde Maßnahme) Antrag auf finanzielle Hilfen gestellt werden.
So können Sie eine Pflegestufe und einen Treppenlift-Zuschuss beantragen:
Vor dem Antrag auf Zuschuss für den Einbau eines Treppenliftes, müssen Sie eine Pflegestufe beantragt und bewilligt bekommen haben. Was Sie bei den einzelnen Ersuchen beachten sollten, haben wir hier einmal kurz für Sie zusammengefasst:
Antrag auf eine Pflegestufe (Pflegegrad)
Sie können Ihren Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades sowohl
- als formlosen Antrag auf Pflegeleistungen
- sowie auch als Vordruck für den Pflegegrad Antrag
bei der zuständigen Stelle Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung einreichen.
Grundsätzlich würde es genügen, wenn Sie Ihren Antrag auf einen Pflegegrad am Telefon bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung stellen. Das Datum Ihres Anrufes muss dann auch als Beginn des Leistungszeitraumes aufgenommen werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist die schriftliche Einreichung zu empfehlen. Dies muss allerdings nicht zwangsläufig mit einem Vordruck der Krankenkasse oder Pflegeversicherung erfolgen.
Am besten schicken Sie das Schriftstück per Einschreiben mit Rückschein der zuständigen Stelle der Kranken- oder Pflegeversicherung zu. Antragsteller muss der Pflegebedürftige selbst sein. Ist dieser aus geistigen oder körperlichen Gründen dazu nicht in der Lage, kann dies nur von einer Person übernommen werden, für die eine gültige Pflegevollmacht vorhanden ist. Unsere Pflegeexperten stellen Ihnen gerne unsere vorgedruckten Formulare zur Verfügung und sind Ihnen bei der Antragsstellung behilflich.
Als Nächstes wird sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) von der Pflegebedürftigkeit und der Berechtigung auf Anerkennung eines Pflegegrades überzeugen. Selbstverständlich dürfen Sie auch in dieser heiklen Angelegenheit auf die Kompetenz unserer Pflegeexperten vertrauen.
Im Begutachtungskatalog zum Pflegestärkungsgesetz von 2017 definiert der Gesetzgeber genau, nach welchen Kriterien der MDK prüfen muss:
- Einschränkungen oder Vorhandensein der Mobilität
- Grad der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Probleme
- Befähigung zur Selbstversorgung
- Führen Krankheiten zu Belastungen oder machen Therapien notwendig
- Bewältigung des Alltags und Gestaltung sozialer Kontakte.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufen und Treppenlift oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Antrag auf Bezuschussung des Treppenlift-Einbaus
Damit Ihr Ersuchen auf finanzielle Unterstützung für den Einbau eines Treppenaufzuges auch erfolgreich ist, müssen im Vorfeld einige Fragen geklärt werden.
Wenn der Einbau nicht im Eigenheim sondern in einer Mietwohnung erfolgen soll, muss zunächst einmal die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.
Grundsätzlich stehen bei der Wahl eines Treppenaufzuges vier unterschiedliche Bauarten zur Verfügung:
- Der Sitz- oder Treppenlift kommt bei leichteren Einschränkungen der Mobilität infrage. Er kann auch bei engen oder kurvigen Treppenaufgängen eingebaut werden.
- Plattform-Lifte werden von Rollstuhlfahrern und Menschen mit schwerwiegenderen Einschränkungen der Beweglichkeit benötigt. Sie sind in der Anschaffung teurer und benötigen auch ein großzügigeres Platzangebot.
- Rollstuhl-Hebebühnen (Hublift) können im Innen- und Außenbereich installiert werden. Sie können Höhenunterschiede von bis zu drei Meter überwinden.
- Ein Homelift ist ein Senkrechtlift, der am ehesten mit einem klassischen Fahrstuhl verglichen werden kann. Er bietet eleganten Komfort in den eigenen vier Wänden und benötigt dank seiner selbsttragenden Liftkonstruktion kaum Platz.
Damit Ihnen eine optimale Bezuschussung für Ihren geplanten Treppenlift-Einbau zu Teil wird, werden Sie unsere Pflegeexperten gerne bei der Antragstellung unterstützen und beraten.
Pflegestufe und Treppenlift sind voneinander abhängig – Wir helfen bei den nötigen Formalitäten
Menschen, die auf Grund von gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind eine Treppe zu benutzen, profitieren von dem Einbau eines Treppenaufzuges ungemein. Mit der Anerkennung einer Pflegestufe (neu: Pflegegrad) kann auch eine finanzielle Unterstützung bewilligt werden.
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, damit Sie oder Ihr Angehöriger beim Einbau eines Treppenlifts finanzielle Unterstützung erhalten und dadurch die Mobilität in den eigenen vier Wänden bewahren. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!