Pflegestufe nach Herzinfarkt

Ein Herzinfarkt ist ein plötzlicher, heftiger Einschnitt in das Leben: Von jetzt auf gleich kann er zu einer hochgradigen Pflegebedürftigkeit führen – eine Situation, von der die ganze Familie betroffen ist. Hier erfahren Sie, wie Sie nach einem Herzinfarkt eine Pflegestufe (heute: einen Pflegegrad) beantragen.

Es gibt viele Ursachen, die es notwendig machen, dass ein Familienmitglied gepflegt werden muss. Eine der am wenigsten erwarteten, plötzlichsten ist ein Herzinfarkt: Er kommt in vielen Fällen ohne Ankündigung aus dem Nichts und reißt sowohl den Betroffenen als auch seine Angehörigen komplett aus ihrem Alltag.

Die Anfangszeit nach einem Herzinfarkt ist geprägt durch eine Bettruhephase und einen Krankenhausaufenthalt. Viele Betroffene erhalten auch einen Reha-Platz. Im Anschluss an diese Versorgung jedoch müssen sich Familien darauf einstellen, dass der Betroffene nach einem Herzinfarkt nicht mehr in der Lage sein wird, ein völlig eigenständiges Leben in den eigenen Wohnräumen zu führen.

Je nachdem, welche Auswirkungen der Herzinfarkt hat – sowohl auf den Körper als auch das Gehirn – spricht man von einem Pflegefall: Selbst wenn der Betroffene weiterhin in seiner eigenen Wohnung leben kann, benötigt er im Alltag regelmäßig Unterstützung. Diese kann durch Familienangehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Die Kosten dafür übernimmt in Teilen die Pflegeversicherung des Betroffenen – aber nur, wenn nach dem Herzinfarkt eine Pflegestufe (heute: Pflegegrade) beantragt wird.

Erfolgreich eine Pflegestufe beantragen

Pflege nach einem Herzinfarkt

Das Schlimmste an einem Herzinfarkt ist für viele Betroffene die Plötzlichkeit, mit der er eintritt. Im Gegensatz zu Krankheiten, die schleichend verlaufen und deren Verlauf sich mit Medikamenten und Therapien verzögern lässt, stellt er das Leben von jetzt auf gleich völlig auf den Kopf. Die Ursache eines Herzinfarkts ist eine Unterbrechung der Sauerstoffversorgung des Herzmuskels: Je länger diese anhält, desto mehr Gewebe, das nicht versorgt werden kann, stirbt ab. Oft ist davon insbesondere das Gehirn betroffen, weil es nicht mit ausreichend Sauerstoff versorgt wird.

Die wenigsten Herzinfarktpatienten sind nach dem Infarkt und der Versorgung im Krankenhaus noch dieselben wie vorher. Viele von ihnen benötigen spezielle Pflege und Betreuung. Dieser Bedarf kann temporär sein, wenn die Genesungsphase gut verläuft. In vielen Fällen ist sie jedoch dauerhaft, vor allem, wenn das Gehirn aufgrund des Herzinfarkts über einen längeren Zeitraum nicht mit Sauerstoff versorgt wurde.

Wie ausgeprägt der Pflegebedarf nach einem Herzinfarkt ist, richtet sich in der Regel danach, wie stark der Herzinfarkt gewesen ist und ob bleibende Schäden wie körperliche oder geistige Behinderungen entstanden sind. Oft benötigen die Betroffenen gerade in der Anfangszeit Unterstützung beim Aufstehen, bei der Körperpflege und beim Anziehen. Auch die Fortbewegung mit oder ohne Hilfsmittel wie z. B. Rollstühle muss häufig wieder erlernt werden. Trotzdem ziehen die meisten Betroffenen die Rückkehr in die eigenen vier Wände einem Umzug in ein Pflegeheim oder einem längeren Krankenhausaufenthalt vor: Hier können sie zur Ruhe kommen und die Genesungszeit fällt häufig kürzer aus. Übernommen werden kann die ambulante Pflege zu Hause nach einem Herzinfarkt entweder durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Einen Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe) nach einem Herzinfarkt beantragen

Weil ein Herzinfarkt plötzlich eintritt, stellt die neue Situation die meisten Betroffenen ebenso wie ihre Angehörigen vor Schwierigkeiten. In kurzer Zeit müssen viele Entscheidungen getroffen werden:

  • Möchte/kann der Betroffene nach dem Krankenhaus wieder zu Hause leben?
  • Soll er zu Angehörigen ziehen? Muss ein Pflegeheim gefunden werden?
  • Soll der Betroffene ambulant oder stationär betreut werden?
  • Wer übernimmt die ambulante Pflege und Versorgung?

Trotz der Krankheit möchten die meisten Herzinfarktpatienten weiterhin in einem häuslichen Umfeld leben, d. h. in der eigenen Wohnung oder bei Verwandten. Um die große Umstellung, die der Alltag nach einem Herzinfarkt mit sich bringt, zu meistern, sind sie jedoch täglich auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Oft übernehmen dies zunächst Angehörige. Weil es sich jedoch in den meisten Fällen um eine Doppelbelastung aus Pflege und Beruf oder Familie handelt, geraten pflegende Angehörige – nicht zuletzt wegen der auch psychischen Belastung – an ihre Grenzen. Eine Alternative zur Pflege durch Angehörige ist die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Um die Kosten für die Pflege wenigstens zum Teil aufzufangen, sollte ein Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe) bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragt werden.

Voraussetzungen für eine Pflegestufe nach einem Herzinfarkt

Um nach einem Herzinfarkt eine Pflegestufe (heute: einen Pflegegrad) und die entsprechenden Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Pflegebedürftiger nachweisen, dass er seinen Alltag nicht mehr eigenständig gestalten kann. Mit einem Pflegegradantrag (früher: Pflegestufenantrag) wird die Pflegeversicherung über den Pflegebedarf informiert. Damit diese festlegen kann, welche Leistungen dem Pflegebedürftigen zustehen, gibt sie ein Pflegegutachten bei einem unabhängigen Unternehmen in Auftrag.

Auf der Grundlage der Begutachtung durch einen Pflegegutachter entscheidet die Pflegeversicherung, welchen Pflegegrad (früher: welche Pflegestufe) der Antragsteller erhält. Der niedrigste Pflegegrad ist 1, der höchste 5. In Pflegegrad 1 erhält ein Pflegebedürftiger lediglich einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Ab Pflegegrad 2 wird er durch ein stufenweises Pflegegeld oder Pflegesachleistungen unterstützt – bis zu 901 Euro Pflegegeld oder 1.995 Euro Sachleistungen sind monatlich drin.

Um den entsprechenden Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie jedoch nicht nur den Antrag stellen, für den ein formloses Schreiben an die Pflegeversicherung ausreichend ist. Auch eine gute Vorbereitung des Begutachtungstermins entscheidet mit darüber, welche Leistungen Ihnen die Pflegekasse bereitstellt. Gerne unterstützen wir von Dr. Weigl und Partner Sie dabei, eine möglichst hohe Pflegestufe zu erreichen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe nach Herzinfarkt oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!