Wissenswertes rund um den Pflegestufen-Antrag
Jeder Versicherungsnehmer einer Pflegeversicherung kann in Deutschland eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad beantragen. Dr. Weigl & Partner gibt Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten.
Hohes Lebensalter, eine körperliche oder geistige Behinderung sowie Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit können es erforderlich machen, dass Sie auf Hilfe bei Ihrem Alltag angewiesen sind. Diese pflegerischen Aufgaben übernehmen in vielen Fällen Familienangehörige, oft wird auch ein professioneller Pflegedienst engagiert.
Auf Unterstützung anderer Personen angewiesen zu sein, bezeichnet man als Pflegebedürftigkeit. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist im Sozialgesetzbuch festgelegt; es ist genau definiert, unter welchen Umständen eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird.
Um eine Pflegestufe/Pflegegrad und somit Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige jedoch zunächst einen Antrag bei ihrer Versicherung stellen. Der Pflegestufen-Antrag/Pflegegrad-Antrag ist Voraussetzung für die Prüfung Ihres individuellen Pflegebedarfs. Wenn Sie sich über Pflegestufen, die Antragstellung und die Leistungen informieren, müssen Sie jedoch beachten, dass die Pflegestufen zum Jahresbeginn 2017 auf ein neues System von Pflegegraden umgestellt wurden.
Die Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei Ihrem Pflegegrad-Antrag. Wir haben ein dreistufiges System entwickelt, um Ihren Antrag auf Pflegeleistungen zum Erfolg zu führen. Damit Sie unsere Arbeit kennenlernen, bieten wir Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch, wo wir Ihnen unser Angebot näher beschreiben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Wie beantrage ich eine Pflegestufe/einen Pflegegrad?
Leistungen der Pflegeversicherung stehen allen Pflegebedürftigen mit attestierter Pflegestufe/Pflegegrad zu. Die Leistungen können Sie dazu einsetzen, pflegende Angehörige zu entlasten oder einen Pflegedienst zu beauftragen.
- Der Antrag auf eine Pflegestufe/Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos gestellt werden. Es ist lediglich ein schriftliches Dokument nötig, in dem die Einstufung in eine Pflegestufe/in einen Pflegegrad erbeten wird.
- Grundsätzlich könnte ein solcher Antrag auch mündlich oder telefonisch erfolgen, wir empfehlen Ihnen allerdings die schriftliche Form. So können Sie später nachweisen, wann Sie den Pflegestufen-Antrag/Pflegegrad-Antrag eingereicht haben.
- Als pflegender Angehöriger können Sie den Antrag auf eine Pflegestufe/auf einen Pflegegrad nur dann stellen, wenn Sie gegenüber Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen vertretungsberechtigt oder als sein Vormund eingesetzt sind. Ist der Pflegebedürftige noch in der Lage, den Antrag selbst zu stellen bzw. diesen zu unterzeichnen, ist er verpflichtet, den Antrag selbst einzureichen. Wenn Sie unsicher sind, welche Voraussetzungen Sie bei der Beantragung beachten müssen, können Sie von Ihrem gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung Gebrauch machen.
- Der Empfänger des Antrags muss die Pflegekasse sein, die für den Antragsteller zuständig ist. Diese ist in der Regel an die Krankenversicherung angeschlossen, bei der die pflegebedürftige Person krankenversichert ist. Die Krankenkasse ist daher im Hinblick auf Leistungen der Pflegeversicherung oftmals der erste Ansprechpartner und leitet z. B. den Antrag auf eine Pflegestufe/Antrag auf einen Pflegegrad an die entsprechende Stelle weiter.
- Wir raten Ihnen dazu, sich sorgfältig auf den Antrag und die daran anschließende Begutachtung vorzubereiten. Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto höher sind die Leistungen, die Sie erhalten. Dr. Weigl & Partner ist während des gesamten Antragsprozesses an Ihrer Seite und unterstützt Sie kompetent.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegestufe/eines Pflegegrads
Wenn Sie eine Pflegestufe/einen Pflegegrad beantragen bzw. dies für einen Angehörigen vorbereiten möchten, sollten Sie zunächst ermitteln, wonach der Pflegebedarf von der Pflegeversicherung bemessen wird.
- Mithilfe eines Pflegestufenrechners/Pflegegradrechners können Sie den ungefähren Bedarf an Unterstützung im Alltag errechnen. Das Ergebnis des Rechners garantiert zwar keine Leistungen einer bestimmten Pflegestufe, doch kann es Ihnen dabei helfen, den Pflegebedarf realistisch einzuschätzen und sich auf die Bewertungskriterien der Pflegeversicherung vorzubereiten.
- Die Bewilligung einer Pflegestufe richtet sich ausschließlich nach dem Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person und damit nach dem täglichen Pflegeaufwand.
- Das Einkommen der betroffenen Person wird von der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt.
- Wird eine Pflegestufe/ein Pflegegrad erteilt, können die Leistungen allerdings nicht rückwirkend beantragt werden. Ausschlaggebend für die Auszahlung von Pflegeleistungen ist das Datum des Antrags – rückwirkend zu diesem Zeitpunkt können die Leistungen in Anspruch genommen werden, darüber hinaus sind jedoch weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen vorgesehen.
- Seit 2017 gelten die neuen Pflegegrade. Im Fokus der Einschätzung des Pflegebedarfs steht die Selbstständigkeit, mit der der Pflegebedürftige seinen Alltag noch gestalten kann.
Begutachtung durch den MDK
In Ihrem Antrag auf eine Pflegestufe/Antrag auf einen Pflegegrad bitten Sie um die Zuteilung von Leistungen aus der Pflegeversicherung und fordern eine kurzfristige Begutachtung an.
In der Regel dauert es etwa zwei Wochen bis zum Begutachtungstermin des MDK, den Sie schriftlich mitgeteilt bekommen. Die Zwischenzeit sollten Sie nutzen, um sich auf den Termin vorzubereiten – dazu gehören u. a. das Anfertigen eines Pflegetagebuchs sowie das Zusammenstellen wichtiger Dokumente (Arztbriefe, Operationsberichte, Diagnosen).
Eine gute Vorbereitung kann den Begutachtungstermin nachhaltig positiv beeinflussen. Je mehr Dokumente Sie dem Gutachter vorlegen und je detaillierter Sie ein Pflegetagebuch geführt haben, desto individueller kann dieser die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beurteilen und auf der Grundlage der Anforderungen für eine Pflegestufe/für einen Pflegegrad bewerten.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufen-Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!