Pflegestufe und Verschlechterungsantrag – worauf Sie bei der Höherstufung achten müssen

Fortschreitende Erkrankungen oder altersbedingte Verschlechterungen können den Pflegebedarf erhöhen und bedürfen daher einer neuen Einstufung. Bei einer Verschlechterung ist es daher sinnvoll, rechtzeitig eine Höherstufung der Pflegestufe zu beantragen.

Tritt die Pflegedürftigkeit ein, dann stehen den Betroffenen, je nach Pflegebedarf, Leistungen der Pflegeversicherung zu. Um die Leistungen zu erhalten, muss zunächst eine Pflegestufe beantragt werden, die nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bewilligt wird. Im Laufe der Zeit kann sich die Pflegebedürftigkeit jedoch verändern.

Die Höherstufung macht sich nicht nur finanziell bemerkbar, sondern erleichtert zudem auch den Pflegealltag. So können Sie bei einem höheren Pflegegrad zum Beispiel die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, was zuvor unter Umständen nicht möglich war. Viele Betroffene fürchten jedoch den Aufwand, der mit dem Thema Pflegestufe und Verschlechterungsantrag verbunden ist. Diese Bedenken sind jedoch unbegründet und die Höherstufung läuft in der Regel ohne Komplikationen ab.

Bei Fragen zu der Höherstufung des Pflegegrades und dem Verschlechterungsantrag, der hierfür gestellt werden muss, stehen Ihnen unsere Pflegeexperten hilfreich zur Seite. Gerne beraten wir Sie umfassend zur Antragsstellung und begleiten Sie durch den Prozess, der mit der Höherstufung des Pflegegrads verbunden ist.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Pflegestufe und Verschlechterungsantrag – wann kann die Höherstufung beantragt werden?

Wurde ein Pflegegrad bewilligt, dann bedeutet das nicht, dass Sie fortan mit dieser Einstufung zufrieden sein müssen. Ob altersbedingt oder durch eine Erkrankung, die körperliche und geistige Verfassung kann sich mitunter innerhalb weniger Monate erheblich verändern. Damit die Pflegeleistungen immer an den tatsächlichen Bedarf angepasst sind, ist es ratsam, die Pflegesituation in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen.

Um sicher zu gehen, ob der Eindruck nicht nur subjektiv ist, empfiehlt es sich zudem, einen Arzt zu Rate zu ziehen, der aus medizinischer Sicht einschätzen kann, ob sich der Zustand verschlechtert hat. Vom Gesetz her ist festgelegt, dass eine Höherstufung des Pflegegrades alle sechs Monate von den Pflegebedürftigen oder den gesetzlichen Betreuern beantragt werden darf.

In Ausnahmefällen, wenn der Gesundheitszustand sich rapide verschlechtert, kann der Verschlechterungsantrag aber durchaus auch früher gestellt werden. Die Höherstufung des Pflegegrades ist zudem unabhängig davon, welche Pflegestufe angestrebt wird.

Erfolgreich eine Pflegestufe beantragen

Wie können Pflegestufe und Verschlechterungsantrag beantragt werden?

Die Höherstufung des Pflegegrades muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Hierfür reicht ein formloses Anschreiben aus. Teilweise bieten die Pflegekassen bereits vorgefertigte Formulare an, die lediglich ausgefüllt werden müssen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Anträge der verschiedenen Pflegekassen sich teilweise erheblich voneinander unterscheiden.

Falls Ihre Pflegekasse kein Formular anbietet oder Sie nicht erst eines postalisch anfordern möchten, können Sie auch auf unseren Musterantrag zurückgreifen. Dieser wurde anhand der Formulare von verschiedenen Kassen, wie etwa der AOK, Barmer, DAK, IKK, KKH und TK, erstellt und erfüllt alle Anforderungen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema Pflegestufe und Verschlechterungsantrag und stehen Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars hilfreich zur Seite. Unsere Experten arbeiten seit vielen Jahren mit Pflegeheimen und Pflegekassen zusammen und sind daher mit dem Prozess der Höherstufung bestens vertraut.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Höherstufung des Pflegegrades – die richtige Vorbereitung

Wenn Pflegestufe und Verschlechterungsantrag beantragt wurden, dann sollten Sie sich auf die Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorbereiten. Wie auch bei der Erstbewilligung der Pflegestufe wird auch die Höherstufung erneut vom MDK überprüft. Hierfür begutachtet der Gutachter erneut die Pflegesituation und bewertet anhand dessen, ob eine Höherstufung notwendig ist oder nicht.

Um den veränderten Pflegebedarf bestmöglich darstellen zu können, empfiehlt es sich, schon einige Zeit vor dem Besuch des Gutachters ein Pflegetagebuch zu führen. So lässt sich leicht erkennen in welchem Maße sich die Pflegebedürftigkeit verändert und ob der bewilligte Pflegegrad noch zutrifft. Nicht nur für den Gutachter ist die Führung eines Pflegetagebuchs hilfreich, auch für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist es von Vorteil, da bei der Begutachtung keine Details außer Acht gelassen werden, die eventuell notwendig für die Beurteilung sind.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe und Verschlechterungsantrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Wann ist ein Verschlechterungsantrag sinnvoll? Wir beraten Sie!

Grundsätzlich können Sie alle sechs Monate eine Überprüfung der Pflegesituation beantragen. Allerdings fällt es vielen Angehörigen schwer, die tatsächliche Verschlechterung des Gesundheitszustands zu beurteilen. Zudem ist oftmals nicht klar ersichtlich welche Verbesserung ein Verschlechterungsantrag bringen kann.

Unser Experten-Team berät Sie diesbezüglich gerne und prüft, ob ein Verschlechterungsantrag in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist und welche Vorteile eine Höherstufung der Pflegeleistung für die Pflegesituation bieten würde. Sprechen Sie uns unverbindlich an und nutzen Sie unsere kostenlose Beratung zur Höherstufung. Unsere Pflegeexperten bilden sich auf diesem Gebiet fortlaufend weiter und blicken auf eine langjährige Erfahrung zurück.

Neben der Beantragung der Höherstufung stehen wir Ihnen auch beim Antrag auf Pflegeleistungen oder dem Pflegegrad Widerspruch gerne zur Seite. Informieren Sie sich jetzt kostenlos über unsere Leistungen und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Gerade beim Thema Pflege ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten und verlässlichen Partner an Ihrer Seite haben, der Licht ins Dunkel bringt und Sie umfassend berät. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und legen Sie die Höherstufung des Pflegegrades oder die Suche nach einem Pflegeheim vertrauensvoll in unsere Hände.