Pflegegrad für ein Kind beantragen

Auch Kinder können eine Pflegestufe/Pflegegrad erhalten und Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Bei der Beantragung der Pflegebedürftigkeit müssen jedoch einige Besonderheiten beachtet werden. Dr. Weigl & Partner berät Sie fachkundig beim Pflegegrad-Antrag für Ihr Kind.

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit richtet sich nicht nach dem Alter eines Versicherungsnehmers. Auch jüngere Erwachsene und Kinder haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn sie aufgrund einer Behinderung, einer Erkrankung oder eines Unfalls pflegebedürftig werden. Bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen kann bereits ab der Geburt eine tägliche Pflege, die über die normale Versorgung eines Säuglings hinausgeht, nötig sein.

Bei der Bemessung des Pflegebedarfs für ein Kind werden jedoch andere Parameter angesetzt als bei Erwachsenen. Je nachdem wie alt das Kind ist, besteht ein naturgegebener Versorgungsbedarf; dieser ist umso größer, je jünger das Kind ist. Soll eine Pflegestufe für ein Kind vergeben werden, muss daher der natürliche, altersbedingte Hilfebedarf von dem täglich notwendigen Pflegeaufwand abgezogen werden.

75 Prozent aller Pflegegrad-Anträge für Kinder werden abgelehnt – die Quote ist um ein Vielfaches höher als bei Anträgen für Erwachsene. Deswegen ist es besonders wichtig, dass Sie sich professionell beraten lassen. Unser Expertenteam unterstützt Sie sowohl beim Erstantrag auf einen Pflegegrad für Ihr Kind als auch bei Ihrem Widerspruchsverfahren.

Erfolgreich eine Pflegestufe/Pflegegrad beantragen

Besonderheiten bei der Einstufung von Kindern in einen Pflegegrad/Pflegestufe

Wenn Kinder pflegebedürftig sind, prüft die Pflegeversicherung einen Antrag auf einen Pflegegrad/Pflegestufe genau. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird damit beauftragt, einzuschätzen, inwieweit die Versorgung des Kindes über den normalen, dem Alter entsprechenden Aufwand hinausgeht.

Schließlich sind auch gesunde Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Alter von etwa 18 Monaten rund um die Uhr auf die Versorgung durch die Eltern angewiesen. Geht der Pflegeaufwand aber aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung deutlich über den naturgegebenen Zeitaufwand hinaus, wird auch Kindern ein Pflegegrad/Pflegestufe zuerkannt.

Aus diesem Grund ist die Einschätzung, wie hoch der Grad der Pflegebedürftigkeit bei einem Kind tatsächlich ist, häufig nicht einfach. Der natürliche Hilfebedarf, der sich bei Kindern nach dem Alter richtet, muss daher von dem tatsächlichen täglichen Pflegeaufwand abgezogen werden.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad/Pflegestufe bei Kindern?

Um festzulegen, welcher Pflegegrad/Pflegestufe einem Kind mit erhöhtem Pflegebedarf zuerkannt werden kann, wird im Grunde dasselbe Begutachtungsverfahren eingesetzt wie bei erwachsenen Pflegebedürftigen.

  • Für die Bewilligung eines Pflegegrades/Pflegestufe ist entscheidend, wie stark der Pflegebedarf im Einzelfall über das normale Maß hinausgeht.
  • Bei einem Erwachsenen wird das normale Maß gleich Null gesetzt, da sich ein gesunder Erwachsener vollständig selbst versorgen kann. Bei Kindern ist das jedoch anders: Auch ein gesundes, nicht behindertes oder langfristig erkranktes Kind ist im Alltag auf Hilfe durch die Eltern angewiesen, da es noch nicht alt genug ist, um sich selbst zu versorgen.
  • Maßgebend für die Entscheidung der Pflegeversicherung, einem Antrag auf Pflegebedürftigkeit eines Kindes stattzugeben, ist deshalb das Ausmaß des Pflegebedarfs, der über die notwendige Versorgung eines gesunden, gleich alten Kindes hinausgeht.
Erfolgreich einen Pflegestufen-Widerspruch stellen

Die Pflegestufe für ein Kind beantragen

Viele Eltern eines behinderten oder erkrankten Kindes merken häufig zunächst gar nicht, dass der alltägliche Versorgungsaufwand den eines gesunden Kindes übersteigt – sie kennen es nicht anders und halten den Zustand für normal. Im Gespräch mit anderen Müttern und Vätern kann sich jedoch herausstellen, dass diese Eltern deutlich mehr Zeit in die Versorgung ihres Kindes investieren müssen, als es in einer Familie mit einem gesunden Kind der Fall ist.

  • Einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit kann in Deutschland zunächst einmal jeder stellen, der krankenversichert ist.
  • Ist das Kind jünger als 18 Jahre, müssen die Eltern den Antrag im Namen ihres Kindes stellen.
  • Die Antragstellung erfolgt formlos und kann schriftlich an die Krankenkasse des Kindes geschickt werden – diese leitet ihn dann an die Pflegeversicherung weiter.
  • Wenige Wochen später erfolgt in der Regel ein Hausbesuch durch einen Vertreter des MDK, um die Pflegebedürftigkeit des Kindes zu begutachten. Zur Vorbereitung auf diesen Termin sollten sämtliche Verrichtungen des Alltags, bei denen Unterstützung benötigt wird, in einem Pflegetagebuch notiert werden – insbesondere solche, die nicht in den Rahmen der allgemeinen Versorgung eines Kindes oder Kleinkindes fallen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe für Ihr Kind oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner beraten Sie gerne beim Pflegegrad für Ihr Kind und unterstützen Sie bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie für Ihr Kind den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!