Widerspruch beim Pflegestufen/Pflegegrad-Bescheid einlegen

Viele Pflegestufen/Pflegegrad-Anträge werden zunächst abgelehnt. Sie haben die Möglichkeit, gegen den Pflegestufen/Pflegegrad-Bescheid Widerspruch einzulegen. Dr. Weigl & Partner berät Sie bei Ihrem Widerspruch professionell.

Menschen, die aufgrund von körperlichen, psychischen oder geistigen Einschränkungen im Alltag auf Hilfe durch Angehörige oder eine Pflegefachkraft angewiesen sind, können bei ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen. Mithilfe eines medizinischen Gutachtens prüft die Pflegeversicherung, inwieweit der Antragsteller der Pflege und Versorgung durch Dritte bedarf und stuft ihn in eine von insgesamt vier Pflegestufen bzw. in einen von fünf Pflegegraden ein.

Nicht immer jedoch entspricht die Zuordnung der Pflegeversicherung dem tatsächlichen Pflegebedarf. Mit einem begründeten Widerspruch können Sie erreichen, dass Ihrem Antrag auf eine Pflegestufe doch noch stattgegeben wird.

Vom Pflegegrad bzw. der Pflegestufe hängen die Pflegeleistungen ab, die Sie erhalten. Dabei werden viele Erstanträge auf eine Pflegestufe/Pflegegrad abgelehnt. Bei einem erfolgreichen Widerspruch erhalten Sie zu bis 20.000 Euro mehr an Leistungen.

Unsere Pflegeexperten verfügen über langjährige Erfahrung und haben bereits unzählige Widerspruchsverfahren zum Erfolg geführt. Wir haben ein dreistufiges System entwickelt, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, die erste Telefonberatung ist für Sie kostenfrei.

Erfolgreich einen Pflegestufen-Widerspruch stellen

Warum werden Anträge auf eine Pflegestufe/einen Pflegegrad abgelehnt?

Zum 1. Januar 2017 wurden die Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Veränderungen bei der Vergabe von Leistungen der Pflegeversicherung sind die Folge.

Die Pflegeversicherung beauftragt einen externen Gutachter mit der Prüfung der Pflegebedürftigkeit. Für Antragsteller, die gesetzlich versichert sind, ist in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig, für Privatversicherte übernimmt MEDICPROOF diese Aufgabe. Bei einem Besuch im Zuhause der Pflegebedürftigen soll eingeschätzt werden, in welchem Maß Unterstützung im Alltag benötigt wird.

Der Besuch des Gutachters dient einer Einschätzung der körperlichen, psychischen und geistigen Verfassung des Versicherungsnehmers. Zudem wird der tägliche Pflegebedarf geprüft. Insgesamt werden sechs Kategorien abgefragt, die für die Vergabe einer Pflegestufe bzw. eines Pflegegrads ausschlaggebend sind:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Bei den bislang vergebenen Pflegestufen wurde der tägliche Zeitaufwand gemessen. Bei den Pflegegraden steht dagegen die Frage im Mittelpunkt der Begutachtung, wie selbstständig ein Versicherungsnehmer seinen Alltag noch bewältigen kann.

Oftmals werden Pflegestufen/Pflegegrade abgelehnt oder eine zu niedrige Pflegestufe/Pflegegrad bewilligt, weil das Gutachten des MDK nicht mit dem tatsächlichen Pflegeaufwand übereinstimmt. Die Begutachtung bietet immer nur eine Momentaufnahme und entspricht nicht immer dem tatsächlichen Pflegebedarf. Oft fehlt auch die Zeit zur intensiven Begutachtung, wichtige Informationen werden nicht angesprochen oder Dokumente fehlen. Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie professionell bei der Vorbereitung und ist auch während des Termins vor Ort.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

So legen Sie bei der Pflegeversicherung Widerspruch ein

Wenn Sie in Ihrem Briefkasten einen Ablehnungsbescheid der Pflegeversicherung finden, ist es wichtig, dass Sie schnell eine Entscheidung treffen und ins Handeln kommen.

  • Sie haben nach dem Zugang des Schreibens in der Regel genau vier Wochen Zeit, um Widerspruch einzureichen.
  • Die Maßnahme des Widerspruchs können Sie ergreifen, wenn Ihr Antrag entweder abgelehnt wurde oder wenn Sie mit dem zugeteilten Pflegegrad/Pflegestufe nicht einverstanden sind.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob ein Widerspruch gerechtfertigt ist, sollten Sie sich von erfahrenen Fachleuten beraten lassen – diese können Ihnen auch bei der Formulierung Ihres Widerspruchs helfen und stehen Ihnen mit hilfreichen Ratschlägen zur Seite.

Der erste Schritt, den Sie unternehmen sollten, ist die schriftliche Einreichung eines Schreibens, in dem Sie angeben, dass Sie der Ablehnung oder der Einstufung widersprechen und eine Begründung Ihres Widerspruchs nachreichen. Sollte Ihnen das Gutachten nicht zugesandt worden sein, beantragen Sie mit dem ersten Schreiben dessen Weiterleitung.

Bei der Formulierung des Widerspruchs muss beachtet werden, dass nur der Versicherungsnehmer selbst den Widerspruch einlegen darf und diesen auch selbst unterschreiben muss. Ist er dazu körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage, kann eine vertretungsberechtigte Person den Widerspruch in seinem Namen einreichen.

Sobald Ihnen das Gutachten vorliegt, können Sie dieses als Grundlage für Ihren Widerspruch verwenden. Lesen Sie das Gutachten sorgfältig durch und vergleichen Sie es mit Ihren eigenen Aufzeichnungen. Im besten Fall haben Sie das Pflegetagebuch, in dem Sie vor der Begutachtung den Pflegebedarf dokumentiert haben, weitergeführt und können nun auf umfassende Aufzeichnungen des täglichen Pflegeaufwands zurückgreifen.

Wir empfehlen Ihnen, ein Dokument zu erstellen, in dem Sie sämtliche Punkte des Gutachtens mit Ihren eigenen Notizen vergleichen. Auf diese Weise können Sie eventuelle Diskrepanzen herausstellen und eine neue Begutachtung erreichen, die, sofern das erste Gutachten tatsächlich nicht den Tatsachen entsprach, dazu führen sollte, dass Sie die richtige Pflegestufe/Pflegegrad erhalten.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe Widerspruch oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Pflegegrad Widerspruch. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass Sie zum ersten Mal einen Pflegegrad anstreben und deshalb einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen möchten oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!