Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegegrad-Antrag
Ab 2017 erhalten Pflegebedürftige mehr und höhere Leistungen. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie Pflege beantragen. Unser kompetentes Team von Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie bei allen Phasen des Pflegegrad-Antrags.
Seit Jahresbeginn 2017 werden viele Neuerungen im Pflegesystem umgesetzt. Die bisherigen Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nun deutlich nach dem tatsächlichen Bedarf an Hilfe.
Ziel der Pflegereform ist es, Pflegebedürftige besser zu unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige stärker zu entlasten. Wenn Sie finanzielle Leistungen für die Pflege beantragen möchten, können Sie bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Die Experten von Dr. Weigl & Partner beraten Sie professionell bei Ihrem Pflegegrad-Antrag.
Wir haben ein dreistufiges System entwickelt, mit dem wir Ihren Antrag zum Erfolg führen. Bei Ihnen zu Hause machen wir uns ein umfassendes Bild der Situation und erarbeiten mit Ihnen die Argumentation für den Pflegegrad-Antrag. Damit Sie unsere Arbeit kennenlernen, bieten wir Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch, wo wir Ihnen unser Angebot näher beschreiben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Was bedeutet die Pflegereform für pflegebedürftige Versicherungsnehmer?
Die Pflegereform, deren Gesetze zum 1. Januar weitgehend in Kraft getreten sind, zielt darauf ab, alle pflegebedürftigen Personen gleichzustellen.
- Mit einer neuen Definition des Begriffs der „Pflegebedürftigkeit“ sind es vor allem Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, die nun auf eine Stufe mit körperlich erkrankten Pflegebedürftigen gestellt werden. In diesem Bereich wies die ursprüngliche Begrifflichkeit Lücken auf, die in der Gesundheitspolitik lange diskutiert wurden.
- Seit der Pflegereform stehen die individuellen Fähigkeiten und die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt: Mit einem neuen Begutachtungsverfahren ermittelt die Pflegeversicherung, welchen Grad der Selbstständigkeit ein Pflegebedürftiger aufweist. Anhand von sechs Kategorien des Alltagslebens wird überprüft, welcher Pflegegrad individuell vergeben wird.
- Nicht nur die Mobilität, die Körperpflege und die Ernährung, sondern auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen stehen im Fokus der Begutachtung.
Pflege für Angehörige beantragen – das müssen Sie wissen
In den meisten Fällen sind es nicht die Pflegebedürftigen selbst, die einen Antrag auf eine Pflegestufe oder einen Pflegegrad stellen. Tritt ein Pflegefall ein, sind sie oftmals nicht mehr in der Lage, selbst tätig zu werden. Wenn Angehörige das Gefühl haben, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, können sie im Namen der pflegebedürftigen Person die Pflege beantragen – dabei sind allerdings einige Punkte zu beachten:
- Der Antrag muss vom Versicherungsnehmer selbst oder einer vertretungsberechtigten Person mit Vollmacht gestellt werden.
- Pflegenden Angehörigen stehen kostenlose Pflegekurse zu, um die häusliche Pflege zu verbessern.
- Als pflegender Angehöriger haben Sie ein Recht auf bis zu achtWochen Verhinderungspflege im Jahr, um sich eine Auszeit von der Pflegeverantwortung zu nehmen.
- Bessere soziale Absicherungen und Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf ermöglichen pflegenden Angehörigen eine größere Flexibilität.
Welche Leistungen können Pflegebedürftige beantragen?
Die Leistungen der Pflegeversicherung setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Sie basieren weiterhin auf den bereits bekannten Elementen
- Pflegegeld,
- Pflegesachleistungen und
- Zusatzleistungen, allerdings gibt es auch hier einige Neuerungen.
Pflege zu beantragen bedeutet in der Regel eine ambulante Pflege, die im eigenen Zuhause stattfinden kann. Für die Pflege kann ein Angehöriger, aber auch ein professioneller Pflegedienst verantwortlich sein – rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen können in Deutschland auf diese Weise zu Hause gepflegt werden.
Je nachdem, ob ein Angehöriger oder ein Pflegedienst die Pflege übernimmt, erhält der Pflegebedürftige ein Pflegegeld oder sogenannte Pflegesachleistungen:
- Das Pflegegeld ist ein fester monatlicher Betrag, der direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Er soll dazu dienen, einen pflegenden Angehörigen zu entlasten.
- Pflegesachleistungen kommen dagegen zum Einsatz, wenn ein Pflegedienst beauftragt wird. Diese Leistungen werden direkt mit dem zuständigen Pflegedienst verrechnet, der seine Leistungen an die Pflegeversicherung übermittelt.
- Auch eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich: Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Pflegebedürftige zusätzlich ein Pflegegeld erhalten, das jedoch anteilig reduziert ist.
- Die Höhe des Pflegegelds bzw. der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad, den die Pflegeversicherung anhand der individuellen Selbstständigkeit ermittelt.
- Darüber hinaus haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 40 Euro.
Die Pflegereform hat zur Folge, dass nicht nur Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhöht, sondern auch andere Leistungen erweitert wurden. In der ambulanten Pflege sind weniger Anträge für einzelne Leistungen notwendig – wenn der MDK in seinem Gutachten beispielsweise eine Gehhilfe oder einen Duschstuhl empfiehlt, müssen diese nicht mehr einzeln beantragt werden.
Darüber hinaus findet eine Ausweitung der Zusatzleistungen statt: Es stehen mehr Gelder zur Verfügung, die für eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege eingesetzt werden können. Auch die Unterbringung in betreuten Wohngruppen wird staatlich gefördert. Möchte ein Pflegebedürftiger in der eigenen Wohnung leben, können bis zu 4.000 Euro für die Anpassung des Wohnraums beantragt werden – diese können beispielsweise einen Treppenlift oder den Einbau von Rampen finanzieren.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad-Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!