Gültig bis 2017: Pflegestufe 2
Pflegestufe 2 galt bis Anfang 2017 für eine schwere Pflegebedürftigkeit. Nun regeln Pflegegrade die Leistungen der Pflegeversicherung. Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie kompetent bei Ihrem Pflegegrad-Antrag.
Wenn Menschen alt oder krank werden, sind sie in vielen Fällen nicht mehr dazu in der Lage, sich selbstständig zu versorgen. Um sich selbst und Angehörige, die unter Umständen die Pflege übernehmen, zu entlasten, können Versicherungsnehmer bei ihrer Pflegeversicherung eine Pflegestufe beantragen. Seit 2017 vergeben die Kassen allerdings keine Stufen mehr, sondern folgen einem neuen System aus Pflegegraden. Fünf Pflegegrade regeln, welche Leistungen die Versicherten monatlich bzw. jährlich in Anspruch nehmen können.
Je höher die Pflegestufe bzw. der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegeversicherung für Sie. Deswegen ist ein erfolgreicher Pflegegrad-Antrag sehr wichtig. Bei der umfassenden Vorbereitung berät Sie das Expertenteam von Dr. Weigl & Partner ebenso wie beim Gutachter-Termin oder der Prüfung des Pflegegrad-Bescheids. In einem ersten Beratungstelefonat, das kostenlos ist, können Sie uns und unsere Arbeitsweise kennen lernen.
Pflegestufe 2 bildete die mittlere Stufe des bis Ende 2016 geltenden Systems. Diese Pflegestufe (seit 2017 Pflegerade) wurde Versicherten zugesprochen, die, bedingt durch eine schwere körperliche Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung mehrere Male am Tag auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Zuschüsse der Pflegeversicherung lagen dementsprechend höher als in der Pflegestufe 1, sodass auch für mehrere Einsätze am Tag ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden konnte.
Kriterien für den Erhalt der Pflegestufe 2
Im Pflegeversicherungsgesetz wurde die Pflegestufe 2 als „schwere Pflegebedürftigkeit“ definiert. Versicherungsnehmer, die zu mindestens drei verschiedenen Tageszeiten auf Unterstützung bei der Grundpflege angewiesen sind und zudem mehrmals in der Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen benötigen, erhielten die Pflegestufe 2.
Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit wurde bei den Pflegestufen anders gehandhabt, als es aktuell der Fall ist. Gemessen wurde der Zeitaufwand der täglichen Pflege. Mit den Pflegegraden wurde auch das „Neue Begutachtungsassessment“ eingeführt. Nun liegt der Fokus der Begutachtung auf dem Grad der verbliebenen Selbstständigkeit der Betroffenen.
Für Pflegestufe 2 mussten mindestens 120 Minuten auf die sogenannte Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen:
- Körperpflege: Waschen, Duschen/Baden, Haarwäsche, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
- Ernährung: Zubereitung und mundgerechte Bereitstellung bzw. Aufnahme der Nahrung
- Mobilität: Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Aufräumen, Wechseln der Bettwäsche, Waschen, Beheizen der Wohnräume
Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegestufe 2
Wer bei sich selbst oder einem Angehörigen einen hohen Pflegebedarf in der alltäglichen Grundversorgung feststellt, kann bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen. Anschließend erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein Gutachten, indem ermittelt wird, wie oft der Versicherungsnehmer in seinem Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Ein Gutachter besuche die Pflegebedürftigen in der Regel zu Hause und erfasst die Pflegesituation.
Um die Pflegestufe 2 zu erhalten, musste folgendes Kriterium erfüllt sein: Im täglichen Durchschnitt mussten mindestens drei Stunden Hilfe benötigt werden. Von diesen drei Stunden mussten zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Wird dem Pflegebedürftigen eine Pflegestufe bzw. ein Pflegegrad erteilt, erhält der Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu zählen unter anderem:
- das Pflegegeld
- die jeweiligen Pflegesachleistungen
- sowie weitere Zuschüsse, die z. B. für eine Verhinderungspflege, eine Kurzzeitpflege oder eine vollstationäre Pflege eingesetzt werden können.
Entscheidet sich der Antragsteller für das Pflegegeld, zahlt die Pflegeversicherung den Betrag monatlich zur freien Verfügung aus. Pflegesachleistungen dagegen, die für die Beauftragung eines Pflegedienstes vorgesehen sind, werden direkt mit dem jeweiligen Pflegedienst abgerechnet.
- Bei Pflegestufe 2 betrug das monatliche Pflegegeld 458 Euro.
- Für Pflegesachleistungen erhielten Pflegebedürftige monatlich 1.144 Euro.
- Für die Verhinderungspflege waren in Pflegestufe 2 wie auch in den niedrigeren Pflegestufen 1.612 Euro jährlich vorgesehen; derselbe Betrag war für die Kurzzeitpflege festgesetzt.
- Die Nutzung einer Tages- oder Nachtpflege wurde mit 1.144 Euro im Monat bezuschusst.
- Zudem konnten monatlich 40,00 Euro für Pflegehilfsmittel geltend gemacht werden.
- Darüber hinaus bezuschusste die Pflegeversicherung auch den behindertengerechten Umbau der Wohnung mit bis zu einmalig 4.000,00 Euro.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe 2 oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!