Pflegestufe und Führerschein – was gibt es zu beachten?

Wenn die Kräfte im Alter nachlassen oder eine Krankheit die körperliche Leistungsfähigkeit einschränkt, dann sind die Betroffenen oftmals auf die Hilfe von Angehörigen oder einem Pflegedienst angewiesen. In diesem Fall ist es von Vorteil einen Pflegegrad zu beantragen, um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem bewilligten Grad der Pflegestufe und beinhalten je nach Pflegebedarf Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Pflegegrad so früh wie möglich zu beantragen und nicht erst, wenn die Pflegebedürftigkeit ein gewisses Ausmaß erreicht hat. Zum einen verschenken Sie bares Geld, wenn Sie warten und zum anderen verzichten Sie auf Hilfe, die eine wichtige Stütze im Alltag darstellt. Viele Betroffene befürchten jedoch, dass Ihnen mit der Erteilung der Pflegestufe die Fahrerlaubnis entzogen wird und Sie ihre Selbstständigkeit verlieren.

Diese Befürchtung ist jedoch völlig unbegründet. Nach derzeitigem Recht wird der Führerschein nach bestandener Prüfung lebenslang erteilt und kann nur aufgrund einer Pflegestufe nicht wieder entzogen werden. Dennoch sollte die Fahrtüchtigkeit der Autofahrer hierbei natürlich nicht außer Acht gelassen werden. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Pflegestufe und Führerschein haben, dann wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Pflegeexperten.

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Pflegestufe und Führerschein – die rechtliche Grundlage

Ob altersbedingt oder aufgrund einer Krankheit, für pflegebedürftige Menschen sind schon alltägliche Dinge, wie der Gang zum Arzt, mit einer großen Anstrengung verbunden. Für viele Betroffene ist es daher wichtig, dass ihnen ihre Mobilität im Rahmen ihrer Möglichkeiten so lange wie möglich erhalten bleibt. Der Führerschein stellt für die Betroffenen daher eine große Hilfe dar, die Arztbesuche, Einkäufe oder Behördengänge wesentlich erleichtert. Die Bewilligung eines Pflegegrades bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht mehr selbst Autofahren dürfen.

Wenn Sie einen gültigen Führerschein besitzen, dann sind Sie zur Führung eines Kraftfahrzeuges berechtigt, sofern körperliche oder geistige Einschränkungen nicht dagegensprechen. Wer jedoch fährt, obwohl eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist, der riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis, auch wenn es zu keinem Unfall kommt.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Was sollte man beim Thema Pflegestufe und Führerschein beachten?

Auch wenn rechtlich gesehen die Kombination Pflegestufe und Führerschein kein Problem darstellt, gibt es gewisse Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Ein Führerschein schafft Flexibilität

Den Angehörigen ist oftmals nicht wohl dabei, wenn die pflegebedürftigen Personen noch selbst Autofahren. Bedenken Sie jedoch, dass ein Führerschein maximale Flexibilität und Unabhängigkeit bietet. So können Arztbesuche selbstständig erledigt werden und eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist ohne Einschränkungen möglich. Diese Unabhängigkeit wirkt sich schlussendlich auch auf das Wohlbefinden der Betroffenen aus und ist ein wichtiger Punkt, der in jedem Alter von Bedeutung ist. Solange die eigene Sicherheit und der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet ist, spricht nichts dagegen, dass die pflegebedürftigen Personen den Führerschein behalten.

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2. Körperliche Einschränkungen abwägen

Mit zunehmendem Alter lässt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nach, was sich unter anderem auf die Fahrtüchtigkeit auswirken kann. Liegt eine Pflegestufe vor, dann ist es ratsam, die Fahrtüchtigkeit von einem Arzt prüfen zu lassen. Auf diese Weise sind Sie auf der sicheren Seite und es besteht kein Zweifel daran, dass die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet ist.

3. Eventuell sind Fahrzeugumbauten notwendig

Liegen besondere körperliche Einschränkungen vor, dann ist es unter Umständen erforderlich, dass Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden. Je nach Bewegungseinschränkung kann ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht gewährleistet werden.

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4. Senioren bei Bedarf auf Defizite aufmerksam machen

Den Betroffenen fällt es mitunter schwer, ihre eigenen Defizite in Bezug auf die Fahrsicherheit zu erkennen. Die Angehörigen sollten daher das Gespräch suchen, wenn ihnen Defizite beim Autofahren auffallen. Beinträchtigen die Defizite die Sicherheit im Straßenverkehr, kann es zudem ratsam sein, wenn sich die Betroffenen nicht mehr selbst ans Steuer setzen. In diesem Fall ist es hilfreich, wenn die Angehörigen entsprechende Hilfsangebote unterbreiten, die es dem Betroffenen erleichtern, sich von seiner Mobilität zu verabschieden.

5. Menschen mit Demenzerkrankung beobachten

Zu Beginn einer Demenzerkrankung sind die Betroffenen meist noch in der Lage, selbst autozufahren. Mit fortschreitendem Krankheitsverlauf verändern sich die kognitiven Fähigkeiten und die Fahrsicherheit ist nicht mehr gegeben. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Angehörigen genau darauf achten, wie sich der Zustand der Demenzerkrankten verändert. Zudem ist es empfehlenswert, wenn im Rahmen einer ärztlichen Kontrolle geprüft wird, ob die Betroffenen noch in der Lage sind, selbst autozufahren.

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Pflegestufe und Führerschein – wenden Sie sich an unser Experten-Team

Das Thema Pflegestufe und Führerschein wirft viele Fragen auf, die bei den Betroffenen für Unsicherheit sorgen. Viele Pflegebedürftige befürchten, dass sie den Führerschein abgeben müssen, wenn sie einen Pflegegrad bewilligt bekommen oder aber, dass die Pflegestufe nicht bewilligt wird, wenn sie noch selbst Autofahren. Bei der Überprüfung des Pflegebedarfs durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) spielt der Führerschein zunächst keine Rolle. Zwar prüft der MDK durchaus, inwieweit die Betroffenen auf fremde Hilfe angewiesen sind, jedoch hängt die Bewilligung der Pflegestufe letztendlich nicht vom Führerschein ab. Bei Fragen rund um das Thema Pflegestufe und Führerschein steht Ihnen unser Experten-Team gerne beratend zur Seite. Unser Team besteht aus fachkundigen und kompetenten Pflegeexperten, die sich mit der Beantragung der Pflegestufe auskennen und daher wissen worauf es zu achten gilt.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufen und Führerschein oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!