Pflegegrad/Pflegestufe abgelehnt

Einen Antrag auf einen Pflegegrad/eine Pflegestufe lehnt die Pflegeversicherung häufig zunächst einmal ab oder stuft Sie zu niedrig ein. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen; Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie kompetent.

2017 wurden die bisherigen Pflegestufen im Rahmen einer großen Pflegereform von fünf Pflegegraden abgelöst. Wie bei den Pflegestufen auch müssen die Pflegegrade beantragt werden. Erst dann erhalten die Pflegebedürftigen verschiedene Leistungen, das Pflegegeld oder sogenannte Pflegesachleistungen.

Das Verfahren, um einen Pflegegrad zu beantragen, läuft immer gleich ab:

  • Der Pflegebedürftige reicht einen Antrag auf einen Pflegegrad (bis 2017 Antrag auf eine Pflegestufe) bei der zuständigen Pflegeversicherung ein.
  • Um zu ermitteln, wie hoch der Grad der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers tatsächlich ist, erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der Pflegeversicherung ein individuelles Gutachten.
  • Bei einem Gutachtertermin wird der Grad der verbliebenen Selbstständigkeit der Betroffenen erfasst. Beim System der Pflegestufen wurden noch der Pflegeaufwand und die Minuten, die im täglichen Durchschnitt für die Pflege und Versorgung notwendig sind, errechnet.

Aufgrund dieses Gutachtens ermittelt die Pflegeversicherung, welcher Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) der individuellen Situation entspricht. Oftmals erhalten Pflegebedürftige jedoch nicht den ihnen zustehenden Pflegegrad oder werden von der Pflegeversicherung gänzlich abgelehnt.

Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie nicht nur beim Pflegegrad-Antrag, sondern legt mit Ihnen auch Widerspruch gegen den Bescheid ein. Wir prüfen individuell Ihre Erfolgschancen und arbeiten gemeinsam eine Strategie. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über unsere Arbeit.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Faktoren, die eine Ablehnung der Pflegestufe/des Pflegegrads zur Folge haben können

Pflegegrad-Antrag (früher Pflegestufen-Antrag) und der Termin mit dem Gutachter sind äußerst wichtig. Der Pflegegrad, der Ihnen zugesprochen wird, hängt maßgeblich davon ab. Und es gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher auch die Leistungen, die Ihnen zustehen.

Verschiedene Gründe können zu einer Ablehnung des Pflegegrad-Antrags/Pflegestufen-Antrags führen:

  • Aus Unkenntnis der Sachlage bereiten sich die Betroffenen und ihre Angehörigen nicht oder nicht umfassend vor.
  • Dokumente, beispielsweise Arztbriefe oder Bescheinigungen über Medikamente, fehlen.
  • Sachverhalte werden nicht korrekt dargestellt, die Nervosität der Familien ist oft groß.
  • Die Zeit für die Begutachtung ist zu gering.
  • Die Tagesform entscheidet über den Pflegegrad, die Begutachtung ist immer nur eine Momentaufnahme.

Wird Ihr Pflegegrad-Antrag abgelehnt, haben Sie durchaus Widerspruchsmöglichkeiten. Allerdings legen nur rund 10 Prozent der Betroffenen Widerspruch ein – oft aus Unkenntnis. Lassen Sie sich von unserem Expertenteam zu Ihren Chancen beraten.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Ablehnung des Pflegegrad-Antrags oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Pflegegrad Widerspruch, wenn Ihr erster Antrag abgelehnt wurde. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass Sie zum ersten Mal den Antrag auf Pflegeleistungen anstreben, weil Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen, oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!