Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Zum 1. Januar 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Mit der Erneuerung des Pflegeversicherungsgesetzes ändern sich die Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung. Das Expertenteam von Dr. Weigl & Partner hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Seit Anfang 2017 gilt ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit. Ob ein Versicherungsnehmer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung pflegebedürftig ist, wird mit der Pflegereform nicht mehr unterschiedlich bewertet. Zudem wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Ziel ist es, jeden Fall individuell einzuschätzen. Alle pflegebedürftigen Personen sollen gleichberechtigte Chancen auf Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Wer bereits vor dem 1. Januar 2017 eine Einordnung in eine Pflegestufe besitzt und Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird automatisch in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet. Wenn Sie noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Dabei unterstützen wir von Dr. Weigl & Partner Sie kompetent. Unzählige Anträge auf Pflegeleistungen haben wir bereits zum Erfolg geführt. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Telefongespräch, damit Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen können.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Wie erfolgt die Überleitung aus einer Pflegestufe in einen Pflegegrad?

Da es nun nicht mehr vier Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade gibt, kann die Pflegeversicherung eine differenziertere Einteilung vornehmen. Jedem Pflegebedürftigen sollen so die Leistungen zuerkannt werden, die seinem Grad der Pflegebedürftigkeit entsprechen – ganz gleich ob die Ursache körperlich, geistig oder psychisch ist. Die Neu-Zuordnung von Versicherungsnehmern, die bereits eine Pflegestufe haben, folgt dabei einem einfachen Rechenprinzip:

  • Pflegebedürftige mit einer ausschließlich körperlichen Erkrankung oder Behinderung werden eine Stufe höhergestellt.
  • Pflegebedürftige mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“ aufgrund von z. B. Demenz oder einer psychischen Erkrankung werden zwei Stufen höhergestellt.

Eines der Hauptziele der Pflegereform ist, Menschen mit einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“ gegenüber körperlich beeinträchtigten Menschen gleichzustellen. Kein Versicherungsnehmer soll benachteiligt werden, deswegen erhalten ab dem 1. Januar 2017 alle Personen mit einer Pflegestufe einen höheren Pflegegrad und somit auch höhere Leistungen der Pflegeversicherung. Im Zusammenhang mit der Überleitung in die Pflegegrade werden alle Versicherungsnehmer mindestens dem Pflegegrad 2 zugeteilt. Der neue Pflegegrad 1 kann dagegen ausschließlich für neu beantragte Fälle der Pflegebedürftigkeit vergeben werden.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Worin unterscheiden sich Pflegegrade und Pflegestufen?

Mit der Einführung der Pflegegrade werden nun psychische bzw. kognitive Einschränkungen mit körperlichen Faktoren gleichgesetzt werden. Solange eine Einteilung in Pflegestufen vorgenommen wurde, stand die Betrachtung von körperlichen Erkrankungen im Vordergrund, während kognitive Beeinträchtigungen kaum berücksichtigt wurden. Vor allem Versicherungsnehmer mit einer Demenzerkrankung profitieren deshalb von der Pflegereform. Darüber hinaus hat die Einführung der Pflegestärkungsgesetze aber noch weitere Vorteile:

  • durchschnittlich höhere Gelder,
  • neuer Kriterienkatalog für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit,
  • Angleichung der Leistungen an die Preisentwicklung,
  • stärkere Berücksichtigung kognitiver Beeinträchtigungen, insbesondere Demenz, und
  • insgesamt mehr Gelder für die Pflege.

Bei der Prüfung des Pflegebedarfs steht seit der Vergabe von Pflegegraden die Selbstständigkeit der Antragsteller im Mittelpunkt der Begutachtung. Bislang wurden die Minuten gezählt, die bei der Pflege anfallen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt nun ein individuelles Gutachten anhand eines gesetzlich geregelten Punktesystems.

Schnell & unkompliziert online den Pflegegrad selbst berechnen

Wie werden die einzelnen Pflegegrade errechnet?

Der MDK besucht die Pflegebedürftigen zu Hause, um sich ein konkretes Bild der Pflegesituation zu machen. Ein neuer Kriterienkatalog bildet die Basis der Begutachtung.

  • Mobilität: Aufstehen, Zubettgehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Sprachfähigkeit, räumliche und zeitliche Orientierung, Entscheidungsfähigkeit
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, psychische Belastungen, motorisch auffälliges Verhalten
  • Selbstversorgung: Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Nahrungsaufnahme
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Arztbesuche, Stellen der Medikamente, Einnahme von Medikamenten
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Beschäftigungen in der Freizeit, Kontakt zu Familie und Freunden, weitere soziale Kontakte

Für jeden dieser sechs Bereiche nimmt der Gutachter eine Einschätzung vor, in welchem Maß der Versicherungsnehmer sich noch selbstständig versorgen kann. In den einzelnen Kategorien werden individuell Punkte vergeben. Die Gesamtsumme der Punkte bestimmt, welchen Pflegegrad der Versicherungsnehmer erhält – für einen Pflegegrad sind mindestens 12,5 Punkte notwendig. Maximal können 100 Punkte vergeben werden.

  • Pflegegrad 1: 12,5 – unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 – unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 – unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 – unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 – 100 Punkte

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufen und Pflegegrade oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!