Anspruch auf Pflege und der Pflegegrad Antrag
Die Ablehnung eines Pflegegrad-Antrags oder einer Höherstufung ist für die betroffenen Familien oft ein Schock. Bevor Sie sich in einen Rechtsstreit stürzen, sollten Sie gründlich prüfen, wie sich der Anspruch auf Pflegeleistungen bei den einzelnen Pflegegraden bemisst. Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie kompetent.
Um einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen, der im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessments“ individuell geprüft wird. Anspruch auf Pflege hat jeder Bürger, der innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang in eine Pflegeversicherung eingezahlt hat. Viele Pflegegrad-Anträge (Pflegestufen-Anträge) werden allerdings zunächst abgelehnt. Bei Dr. Weigl & Partner arbeiten erfahrene Experten täglich daran, dass jeder und jede in Deutschland die Pflege erhält, die ihm oder ihr zusteht.
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid Ihres Pflegegrad-Antrags (Pflegestufen-Antrags) erhalten, empfehlen wir Ihnen, die nächsten Schritte in Ruhe zu sondieren. Durch die neuen Instrumente der Begutachtung können auch Laien den Anspruch auf Pflege einschätzen. Im Zweifel unterstützen auch wir von Dr. Weigl & Partner Sie. Gemeinsam eruieren wir Ihren Pflegebedarf und geben eine Einschätzung ab, welchen Pflegegrad (bislang Pflegestufe) Sie erhalten können. Daran anschließend, prüfen wir die nächsten Schritte und entscheiden, ob ein Widerspruch zum Erfolg führen kann.
Der Pflegeanspruch auf dem Prüfstand der Praxis
Den Pflegeanspruch in die Praxis umzusetzen, erweist sich oft als problematisch. Immer wieder kommt es vor, dass Pflegeanträge oder Anträge auf Höherstufung eines Pflegegrads (Pflegestufe) abschlägig beschieden werden und dass die Betroffenen und/oder ihre Angehörigen das als sehr ungerecht empfinden. Sie glauben, einen Anspruch auf die von ihnen beantragte Leistung zu haben, aber der Gutachter schätzt die Situation anders ein. Grundsätzlich haben Sie in diesem Fall zwei Möglichkeiten.
- Sie können Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen.
- Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen.
Wir empfehlen Ihnen, den abgelehnten Antrag erst einmal gründlich zu prüfen. Informieren Sie sich, ob Ihre Unzufriedenheit mit dem Pflegebescheid auch begründet ist. In der Pflege geht es schließlich nicht um einen pauschalen Anspruch, auf den jeder pochen kann, sondern um die Zuordnung eines konkreten Falles zu den gesetzlich definierten Pflegegraden, die 2017 die bislang geltenden Pflegestufen abgelöst haben.
In der ersten Wut und Enttäuschung über eine Ablehnung sind viele Betroffene dazu geneigt, an ein Fehlurteil oder gar an eine Böswilligkeit des Gutachters zu glauben. Doch so einfach liegen die meisten Fälle nicht. Zwar werden immer wieder auch Fehleinschätzungen vorgenommen; die Pflegeversicherung ist noch relativ jung, viele Regelungen waren anfangs lückenhaft. Über Jahre mussten die gesetzlichen Vorgaben nachgebessert und an die Praxis angepasst werden. Aber es wurde und wird daran gearbeitet, immer mehr Pflegefälle aus der Praxis in die Definitionen der Gesetzestexte einzubeziehen.
Gerade das jüngste, Anfang 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz war ein Meilenstein auf diesem Weg: Damit wurden nicht nur die einzelnen Module und Gradeinteilungen in der Pflege grundlegend erweitert und differenziert, es wurde auch eine völlig neue Definition der Pflegebedürftigkeit entwickelt. Nun werden nicht mehr nur körperliche Erkrankungen, sondern auch geistige und psychische Einschränkungen in die Prüfung der Pflegebedürftigkeit einbezogen. Dadurch erhalten mehr Betroffene als bisher einen Pflegegrad.
Genaue Prüfung vor einem Widerspruch
Das bedeutet zugleich aber auch, dass das Pflegerecht immer komplizierter und schwerer durchschaubar wird. Für den, der einen Pflegeantrag stellen will, kommt es nun darauf an, sich schon beim Einreichen des Pflegegrad-Antrags auf die neuen Bedingungen einzustellen.
- Eine umfassende Vorinformation ist nötig, um den angemessenen Pflegegrad herauszufinden und im Antragsformular korrekt zu begründen.
- In schwierigen Fällen ist sogar eine professionelle Beratung geboten.
- Oft scheitert ein Antrag daran, dass ein Sachverhalt falsch gewichtet oder missverständlich formuliert wird.
- Bei sorgfältigerer Formulierung könnten viele Ablehnungen und Komplikationen vermieden werden.
Wir von Dr. Weigl & Partner verfügen über langjährige Erfahrung und haben bereits unzählige Pflegegrad-Anträge zum Erfolg geführt. Unsere erste Telefonberatung ist kostenfrei, damit Sie uns und unsere Arbeit kennen lernen.
Wenn es dennoch zur Ablehnung Ihres Pflegegrad-Antrags kommt, sollten Sie die Gründe, die zur Ablehnung geführt haben, herausfinden. Hierzu benötigen Sie das Pflegegutachten, das Sie bei der Pflegekasse anfordern können.
- Anhand des Gutachtens sollten Sie Punkt für Punkt prüfen, wie der Pflegeanspruch bewertet wurde.
- Vergleichen Sie diese Bewertung sowohl mit den gesetzlichen Vorgaben als auch mit dem realen Pflegealltag.
- Eine solche Prüfung ist nicht immer leicht, aber Sie können sich dabei Hilfe suchen, nicht nur bei den einschlägigen Organisationen und Beratungsstellen, sondern auch im Internet: Mehrere Portale bieten exakte Pflegegradrechner an, mit denen man die vorliegende Bewertung Punkt für Punkt nachvollziehen kann.
Manchmal sind es wirklich nur ein, zwei Punkte, die über den festgesetzten Pflegegrad (bislang Pflegestufe) entscheiden. Vielleicht hat der Gutachter etwas übersehen oder versehentlich falsch bewertet? Nicht immer bleibt die Zeit für eine umfassende Begutachtung der Pflegesituation. Wenn sich hier auch nur eine Ungereimtheit ergibt, wenn auch nur ein Detail anfechtbar ist, haben Sie gute Karten für einen Widerspruch bzw. eine Höherstufung. Doch in einigen Fällen müssen die Betroffenen auch einsehen, dass ein Pflegeanspruch nicht oder zumindest noch nicht berechtigt ist.
Die Zeit kann vieles regulieren
Oft arbeitet die Zeit für den Pflegebedürftigen. Es dauert Wochen, bis ein Antrag bearbeitet wird; währenddessen kann sich der Pflegebedarf deutlich erhöhen. In solchen Fällen ist ein Folgeantrag der einfachste Weg, um bestehende Differenzen auszuräumen. Das gilt besonders dann, wenn ein niedrigerer Pflegegrad bewilligt wurde, als Sie beantragt hatten.
Es ist nicht leicht, sich im Dschungel des neuen Pflegerechts durchzufinden. Aber es lohnt sich, den jeweils konkreten Pflegeanspruch zu hinterfragen, damit Sie im Pflegefall die adäquate Hilfe und Vergütung erhalten.
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Anspruch auf Pflege und Pflegegrad oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege