Pflegestufe 0 – bis Anfang 2017

2008 wurde die Pflegestufe 0 eingeführt. Damit sollten Menschen, die eine „eingeschränkte Alltagskompetenz“ aufwiesen, aber nicht die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllten, unterstützt werden. Nun gelten fünf Pflegegrade – Dr. Weigl & Partner bringt Ihren Pflegegrad-Antrag zum Erfolg.

Die Pflegebedürftigkeit ist ein gesetzlich definierter Begriff. Es wird detailliert definiert, ab wann ein Versicherungsnehmer das Recht auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung hat. Bis 2017 wurden Pflegestufen vergeben, aktuell sind es Pflegegrade. Je geringer dabei die Fähigkeit des Versicherten, sich selbst zu versorgen und den Alltag eigenständig zu gestalten, ausfällt, desto höher sind die Leistungen der Pflegeversicherung

Dem Antrag auf eine Pflegestufe/Pflegegrad kommt daher entscheidende Bedeutung zu. Im Dschungel von Pflegestufen, Pflegegraden, geänderten Definitionen der Pflegebedürftigkeit und angepassten Begutachtungsverfahren verlieren viele Betroffene den Überblick.

Das Expertenteam von Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie bei allen Themen der Pflege. Wir sind im gesamten Verfahren an Ihrer Seite, vom Pflegegrad-Antrag bis zur Begutachtung und einem möglichen Widerspruch. Damit Sie unsere Arbeit kennenlernen, bieten wir Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch, wo wir Ihnen unser Angebot näher beschreiben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Voraussetzungen für den Erhalt einer Pflegestufe

Jeder Antrag auf eine Pflegestufe bzw. jeder Antrag auf einen Pflegegrad wird individuell geprüft. Dabei wurde mit der großen Pflegreform 2017 nicht nur der Pflegebegriff geändert, auch die Begutachtung wurde modifiziert.

  • Bei der Vergabe der Pflegestufen stand der tägliche Zeitaufwand der Pflege – durchgeführt von einem pflegenden Angehörigen oder einer Pflegefachkraft eines Pflegedienstes – im Vordergrund.
  • Um eine Einordnung in die Pflegestufe 1, 2 oder 3 zu erhalten, musste die tägliche Pflege des Versicherungsnehmers mindestens 90 Minuten in Anspruch nehmen.
  • Dass es darüber hinaus auch Personen gibt, die im Alltag auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind, diese aber weniger als 90 Minuten am Tag umfassen kann, wurde von den Pflegeversicherungen über viele Jahre vernachlässigt. Vor allem Menschen mit einer beginnenden Demenzerkrankung, die abgesehen von ihrem geistigen Zustand im Grunde keiner Betreuung oder Pflege im eigentlichen Sinn bedürfen, konnten daher lange Zeit keine Ansprüche bei der Pflegeversicherung geltend machen. Für sie und andere Betroffene mit einer geringen Pflegebedürftigkeit wurde 2008 die Pflegestufe 0 eingeführt, die 2012 mit dem sogenannten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Kraft trat.
  • Mit den Pflegegraden steht dagegen der Grad der verbliebenen Selbstständigkeit im Fokus der Begutachtung.
Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Voraussetzungen für die Pflegestufe 0

Die Pflegestufe 0 richtete sich an Versicherungsnehmer, die die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 nicht erreichten, aber dennoch Unterstützung im Alltag benötigten.

  • Ein wichtiger Baustein, der im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes aus dem Jahr 2012 festgehalten wurde, war die „eingeschränkte Alltagskompetenz“.
  • Versicherungsnehmer mit einer geistigen oder psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung im Sinne einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“ hatten seitdem die Möglichkeit, staatliche Leistungen für den Aufwand der häuslichen Pflege zu beantragen.
  • Damit ein Versicherungsnehmer die Pflegestufe 0 erhielt, musste die „eingeschränkte Alltagskompetenz“ durch den behandelnden Arzt bestätigt werden.
  • Die Pflegestufe 0 sollten Betroffene erhalten, die ihren Alltag nicht (oder nicht mehr) eigenständig gestalten können, obwohl sie rein körperlich noch dazu in der Lage wären, sich z. B. selbst zu waschen oder Mahlzeiten zuzubereiten.
  • Die Pflegestufe 0 ist der Vorläufer des im Januar 2017 eingeführten Pflegegrads 2.
  • Mit der Einführung der Pflegegrade wurde auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit angepasst. Mehr Betroffene erhalten nun Leistungen der Pflegeversicherung, denn es werden auch geistige und psychische Einschränkungen in die Begutachtung einbezogen.
Zum online Pflegegradrechner

Welche Leistungen umfasst die Pflegestufe 0?

Die Leistungen der Pflegestufe 0 umfassten ein Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen.

  • Beim Pflegegeld erhielt der Versicherungsnehmer mit Pflegestufe 0 123 Euro im Monat.
  • Wurde dagegen ein professioneller Pflegedienst eingesetzt, konnten Sachleistungen im Gegenwert von 231 Euro geltend gemacht werden.
  • Über diese Grundleistungen hinaus umfasste die Pflegestufe 0 eine Verhinderungspflege, für die jährlich bis zu 1.612 Euro gezahlt wurden.
  • Zudem konnte der Versicherungsnehmer monatliche Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro erhalten.
  • Leistungen für den Besuch einer Tagespflege oder die vollstationäre Pflege wurden im Rahmen der Pflegestufe 0 dagegen nicht übernommen.
  • Zusätzlich hatten Pflegebedürftige der Pflegestufe 0 die Möglichkeit, Fördergelder für die barrierefreie Umgestaltung des Wohnraums zu beantragen. Bis zu 4.000,00 Euro konnten pro berechtigter Person geltend gemacht werden, um beispielsweise einen Treppenlift einzubauen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe 0 oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!