Pflegestufe Wiederholungsbegutachtung – was gilt es hierbei zu beachten?

Eine Wiederholungsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kann in verschiedenen Fällen erforderlich sein. So erfordert zum Beispiel der Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrads eine erneute Überprüfung der Pflegesituation.

Ebenfalls notwendig ist die Pflegestufe Wiederholungsbegutachtung, wenn Sie eine Höherstufung des Pflegegrades beantragt haben. In beiden Fällen prüft ein Gutachter des MDK die individuelle Pflegesituation und den tatsächlichen Pflegebedarf der Betroffen. Anhand dieser Beurteilung wird im Anschluss der Pflegegrad eingestuft.

Eine regelmäßige Pflegestufe Wiederholungsbegutachtung ist durchaus sinnvoll. Etwa 20 Prozent der Pflegebedürftigen sind zu niedrig eingestuft, obwohl der tatsächliche Pflegebedarf einen höheren Pflegegrad erfordern würde.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat oder der Pflegebedarf nicht im ausreichenden Maße gedeckt wird, sollten Sie nicht zögern und eine Höherstufung beantragen. Auch aus finanzieller Sicht sollten Sie frühestmöglich eine Wiederholungsbegutachtung anstreben, um die Leistungen zu bekommen, die Ihnen vom Gesetz her zustehen.

Je nach Pflegegrad liegt die Differenz der Leistungen bei bis zu 20.000 Euro im Jahr. Nutzen Sie die kostenlose telefonische Beratung durch unsere Pflegeexperten und lassen Sie Ihre Pflegesituation unverbindlich analysieren. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Höherstufung des Pflegegrades behilflich und durchlaufen mit Ihnen den Prozess der Pflegestufe Wiederholungsbegutachtung.

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Pflegestufe Wiederholungsbegutachtung – was wird geprüft?

Unabhängig davon, ob es sich um einen Widerspruch oder eine Höherstufung handelt. Der Gutachter des MDK geht nach einem vorgegebenen Begutachtungsverfahren vor, um den Pflegebedarf der Betroffenen möglichst genau einschätzen zu können. Überprüft werden bei der Begutachtung die folgenden Bereiche:

1. Mobilität

Hier wird geprüft, in welchem Umfang die Betroffenen in der Lage sind, sich fortzubewegen oder selbstständig verschiedene Körperhaltungen einzunehmen.

2. Kognitive Fähigkeiten

Im Bereich der kognitiven Fähigkeiten wird begutachtet, wie es um die örtliche und zeitliche Orientierung der Betroffenen gestellt ist, ob sie in der Lage sind, Personen wiederzuerkennen und ob das Erinnerungsvermögen erhalten ist. Zudem wird geprüft, ob die Pflegebedürftigen einem Gespräch folgen können, Informationen verstehen können und Gefahren erkennen, wenn es erforderlich ist.

3. Verhaltensweisen

Bei der Begutachtung der Verhaltensweise achtet der Gutachter auf Verhaltensauffälligkeiten der Betroffenen, wie zum Beispiel Ängste, Unruhezustände oder Aggressionen.

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4. Selbstversorgung

Für die Einstufung des Pflegegrades spielt auch die Selbstversorgung eine tragende Rolle. Hierbei wird begutachtet, ob der Betroffene seine tägliche Körperpflege selbst durchführen kann, in der Lage ist sich ohne Hilfe an- und auszukleiden und die Ernährung eigenständig bewältigen kann und wenn nicht, in welchem Umfang Unterstützung notwendig ist.

5. Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen

Bei diesem Punkt wird geprüft, ob Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, Wundversorgung oder anderen vom Arzt angeordneten Maßnahmen erforderlich ist. Zusätzlich von Bedeutung ist hierbei, wie häufig Arztbesuche beziehungsweise Besuche von therapeutischen Einrichtungen notwendig sind.

6. Gestaltung des alltäglichen Lebens

Auch die Gestaltung des alltäglichen Lebens fließt bei der Begutachtung mit ein. Hierbei wird darauf geachtet, in welchem Ausmaß soziale Kontakte gepflegt werden können und ob die Betroffenen in der Lage sind, ihren Tagesablauf selbstständig zu gestalten.

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Pflegestufe Wiederholungsbegutachtung – diese Fehler sollten Sie vermeiden

In vielen Fällen scheitert die Bewilligung eines Pflegegrades oder eine Höherstufung an der Begutachtung durch den MDK. Wenn eine Pflegestufe Wiederholungsbegutachtung ansteht, sollten Sie die folgenden Fehler unbedingt vermeiden:

1. Spielen Sie die Pflegesituation nicht herunter

Viele Menschen neigen dazu, die Lebenssituation, in der sie sich befinden, herunterzuspielen. So wird die Pflegesituation häufig wesentlich positiver dargestellt, als sie in Wirklichkeit ist. Aus Scham werden dann teilweise Situationen verharmlost oder sogar ganz verschwiegen. Damit der Gutachter den individuellen Pflegebedarf möglichst realistisch einschätzen kann, sollten Sie die Pflegesituation exakt so darstellen, wie sie auch tatsächlich ist.

Vor allem bei einer Höherstufung oder einem Widerspruch können schon kleinste Details über eine Bewilligung oder eine Ablehnung entscheiden. Von Vorteil erweist es sich hierbei auch, wenn die Person bei der Begutachtung anwesend ist, die die Pflege hauptsächlich übernimmt.

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2. Empfinden Sie die Begutachtung nicht als Prüfung

Der Besuch des Gutachters stellt für die meisten Menschen einer unangenehmen Situation dar. Zudem kommt das Gefühl auf, dass die Betroffenen einer Prüfung unterzogen werden, die sie bestehen müssen. Um einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen möchten die Betroffenen dann zeigen, wie leistungsfähig sie noch sind. Der MDK soll jedoch nicht prüfen, wie es um die Leistungsfähigkeit der Personen steht, sondern in welchen Bereichen Hilfe benötigt wird.

Hierbei kann es durchaus auch sehr hilfreich sein, wenn Sie vorab ein Pflegetagebuch führen, in dem die verschiedenen Alltagssituationen, in denen Unterstützung benötigt wird, detailliert festgehalten werden. Dadurch kann sich der Gutachter einen noch besseren Überblick über die tatsächlich vorhandene Situation verschaffen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe Wiederholungsbegutachtung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne beim Pflegegrad Widerspruch, damit Sie nach einer zu niedrigen Einstufung die Möglichkeit der Wiederholungsbegutachtung wahrnehmen können. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass die Frist für den Widerspruch schon verstrichen ist oder sich nach längerer Zeit die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie dementsprechend den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!