Pflegestufen und die Umrechnung in Pflegegrade

Seit dem 1. Januar 2017 gelten für pflegebedürftige Versicherungsnehmer fünf neue Pflegegrade. Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird automatisch in den passenden Pflegegrad übergeleitet. Dr. Weigl & Partner informiert sie rund um das Thema Pflegegrade und die Leistungen der Pflegeversicherung.

Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wurde die Pflegebedürftigkeit neu definiert, zudem gelten seit 1. Januar 2017 fünf Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufen.

Was bedeutet die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade? Wie werden die Pflegestufen in Pflegegrade umgerechnet? Welche Leistungen stehen mir zu? Dr. Weigl & Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei diesen Fragen. Wir haben es uns als Ziel gesetzt, dass jeder und jede den Pflegegrad erhält, der ihm oder ihr zusteht. Hierfür ist der Pflegegrad-Antrag entscheidend – mit einer professionellen Beratung erhöhen sich Ihre Chancen auf einen positiven Bescheid deutlich.

Pflegebedürftige Personen, die bereits eine von der Pflegeversicherung anerkannte Pflegestufe besitzen, müssen keinen neuen Pflegegrad-Antrag stellen und werden auch nicht neu begutachtet. Wenn Sie aber mit dem Ihnen oder einem pflegebedürftigen Angehörigen zugeteilten Pflegegrad aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht zufrieden sind, sollten Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Auch bei Ihrem Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads unterstützen wir Sie gern.

Erfolgreich eine Pflegestufe beantragen

Fünf neue Pflegegrade ab 2017

Bis Ende 2016 regelten drei Pflegestufen die Vergabe von Leistungen der Pflegeversicherung. Anfang 2017 sind fünf neue Pflegegrade in Kraft getreten. Mit der Umstellung haben sich nicht nur die Bezeichnung und die Anzahl geändert, auch die Kriterien, nach denen Pflegeleistungen zuerkannt werden, wurden neu festgelegt.

  • Während sich die alten Pflegestufen weitgehend auf körperliche Beeinträchtigungen und die damit zusammenhängenden Pflegeminuten beschränkten, richten sich die neuen Pflegegrade nach der konkreten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Die Einstufung in einen Pflegegrad folgt dabei einem Punkteverfahren, das auf insgesamt sechs Kategorien alltäglicher Handlungen beruht.
  • Im Rahmen des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) wird die Pflegesituation individuell geprüft.

Mit der Einführung der neuen Pflegegrade erhalten insgesamt mehr Menschen Pflegeleistungen. Insbesondere Versicherungsnehmer mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen profitieren im Sinne einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“ von der Einführung der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit. Vor allem Menschen mit einer Demenzerkrankung können nun deutlich mehr Ansprüche geltend machen und werden mit der Umstellung auf Pflegegrade mit anderen pflegebedürftigen Versicherungsnehmern gleichgestellt.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Übersicht über die neuen Pflegegrade

Die Gleichstellung aller Versicherungsnehmer, die eine Pflegebedürftigkeit aufweisen, ist eines der zentralen Ziele der Pflegereform. Dabei werden nun nicht mehr nur körperliche Erkrankungen, sondern auch geistige oder psychische Einschränkungen in die Bewertung des Pflegebedarfs aufgenommen.

Ein Gutachter prüft vor Ort die Pflegebedürftigkeit. In sechs Modulen werden individuell Punkte für die jeweilige Situation vergeben. Dabei steht die Frage, wie selbstständig der Alltag noch gemeistert wird, im Mittelpunkt. Aus der Gesamtsumme der Punkte errechnet sich der jeweils zutreffende Pflegegrad, wobei eine höhere Punktzahl einen höheren Grad der Pflegebedürftigkeit ausmacht. Geprüft werden:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen sowie
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Dem Gutachter-Termin kommt enorm viel Bedeutung zu. Je höher der vergebene Pflegegrad ist, desto höher fallen die Leistungen aus, die Sie erhalten. Wir raten Ihnen deswegen dazu, sich intensiv auf die Begutachtung vorzubereiten – führen Sie beispielsweise im Vorfeld ein Pflegetagebuch und sammeln Sie alle Dokumente und Belege, die den Pflegebedarf verdeutlichen. Wir beraten Sie kompetent bei Ihrem Pflegegrad-Antrag und sind auch während des Gutachter-Termins an Ihrer Seite.

Erfolgreich einen Pflegestufen-Widerspruch stellen

Pflegegrad 1

(12,5 bis unter 27 Punkte): Der Pflegegrad 1 bildet eine neue Pflegestufe ab, die es bisher so nicht gab. Er kann nur bei Neuanträgen vergeben werden; Personen, die bereits eine Pflegestufe haben, erhalten nach der Umstellung mindestens Pflegegrad 2. Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden dem Pflegegrad 1 zugeordnet.

Pflegegrad 2

(27 bis unter 47,5 Punkte): Pflegegrad 2 wird als „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ definiert.

Pflegegrad 3

(47,4 bis unter 70 Punkte): Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Pflegegrad 4

(70 bis unter 90 Punkte): Eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ gilt als Voraussetzung für Pflegegrad 4.

Pflegegrad 5

(90 bis 100 Punkte): Wenn über eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ hinaus auch besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen, erhalten Pflegebedürftige den Pflegegrad 5 und damit die höchsten pflegerischen Leistungen, die die Pflegeversicherung vergibt.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

So wird die Pflegestufe in den entsprechenden Pflegegrad umgerechnet

Versicherungsnehmer, die bereits vor Ende 2016 Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen haben und somit bereits eine Pflegestufe hatten, werden mit der Einführung der fünf neuen Pflegegrade automatisch in das neue System überführt. Ein sogenannter Bestandsschutz für pflegebedürftige Personen soll garantieren, dass im Zuge der Umstellung keinesfalls eine Verschlechterung stattfindet – vielmehr sollen alle pflegebedürftigen Versicherungsnehmer besser- oder zumindest gleichgestellt werden.

Die Umrechnung von Pflegestufen in Pflegegrade folgt dabei einem klaren System. Abhängig davon, ob ein Versicherungsnehmer aufgrund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen pflegebedürftig ist, wird er mindestens eine und maximal zwei Stufen höher eingeordnet:

  • Pflegebedürftige mit einer ausschließlich körperlichen Erkrankung oder Behinderung werden eine Stufe höhergestellt.
  • Pflegebedürftige mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“ (EA) z. B. aufgrund von Demenz oder einer psychischen Erkrankung werden zwei Stufen höhergestuft.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe und Pflegegrad oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Beispiele für die Einstufung in einen Pflegegrad:

Ein Pflegebedürftiger, der z. B. aufgrund einer starken körperlichen Einschränkung auf tägliche Pflege und Unterstützung angewiesen ist, hat von der Pflegeversicherung eine Einordnung in Pflegestufe 2 erhalten. Liegen darüber hinaus keine kognitiven oder psychischen Einschränkungen vor, wird der Versicherungsnehmer einen Grad höhergestuft und erhält ab Januar 2017 den Pflegegrad 3.

Einem Versicherungsnehmer, der ebenfalls aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen auf tägliche Pflege angewiesen ist, aber auch eine Demenzerkrankung aufweist, hat die Pflegeversicherung Pflegestufe 2 mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“ (EA) zuerkannt. Basierend auf der kognitiven Beeinträchtigung, die zu den körperlichen Einschränkungen hinzukommt, erhält der Pflegebedürftige ab Januar 2017 Pflegegrad 4 und wird somit zwei Stufen höher eingeordnet.

Pflegestufe bis 2016 Pflegegrad ab 2017 Pflegegrad ab 2017 + EA
0 (nur mit EA) 2
1 2 3
2 3 4
3 4 5

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner beraten Sie gerne bei Ihrem Pflegegrad und unterstützen Sie bei Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder Ihren Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!