Pflegestufe bei Chorea Huntington
Menschen, die an der Huntingtonschen Chorea leiden, sind in fortgeschrittenen Krankheitsstadien auf regelmäßige Pflege angewiesen. Wir von Dr. Weigl und Partner helfen Ihnen dabei, die richtige Pflegestufe bei Chroea Huntington zu erhalten.
Es gibt viele Gründe, warum Versicherungsnehmer auf Unterstützung angewiesen sein können und einen Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe) beantragen. Einer davon ist die bislang unheilbare Nervenerkrankung Chorea Huntington: Typische Symptome der Krankheit, die das Gehirn angreift, sind willkürliche, unkoordinierte Bewegungen sowie Erschlaffungen der Muskulatur. Eine Pflegestufe (heute: ein Pflegegrad) ist bei Chorea Huntington im Verlauf der Erkrankung meistens nicht vermeidbar.
Wann ein Pflegegrad bei Chorea Huntington notwendig wird, richtet sich nach dem Verlauf der Erkrankung. Bei einigen Betroffenen kann die tägliche Unterstützung durch einen Pflegedienst oder einen pflegenden Angehörigen schon in einem frühen Stadium nötig sein, andere können den Alltag nach der Diagnose für einige Zeit weitgehend eigenständig bewältigen. Sie benötigen erst in einem späteren Verlaufsstadium regelmäßige Pflege.
Um auf Pflegeleistungen der Pflegeversicherung zugreifen zu können, muss ein klassischer Pflegegradantrag (früher: Pflegestufenantrag) gestellt werden, gefolgt von einem Begutachtungsassessment zur Einstufung in den richtigen Pflegegrad. Bei der Antragstellung und der Vorbereitung auf die Begutachtung unterstützen Sie die erfahrenen Pflegeexperten von Dr. Weigl und Partner.
Was ist Chorea Huntington?
Chorea Huntington ist eine Erbkrankheit. Die Ursache für das Ausbrechen der Erkrankung ist ein Gendefekt, der innerhalb der Familie an die nachfolgenden Generationen weitergegeben wird. Bei einem Erkrankten spricht man von einem sog. Mutationsträger – da die Mutation innerhalb der Erbanlagen dominant ist, können auch die Nachkommen eines erkrankten und eines gesunden Elternteils an der Huntingtonschen Krankheit (engl. Huntington’s disease) leiden.
Bis heute gilt die Erbkrankheit als unheilbar. Die ersten Anzeichen treten in der Regel zwischen dem 30. und 45. Lebensjahr auf; die Lebenserwartung liegt nach Ausbruch der Krankheit bei ca. 15 bis 20 Jahren. Erste Symptome, die typischerweise auftreten, sind Bewegungseinschränkungen sowie psychische Probleme.
Durch die Genmutation werden fehlerhafte Eiweiße gebildet, die Nervenzellen im Gehirn nachhaltig zerstören. Die Symptome, die dadurch hervorgerufen werden, treten zunächst in geringem Maß auf, verschlechtern sich jedoch im Verlauf der Erkrankung:
- Muskelbewegungen können schlecht bzw. nicht mehr kontrolliert werden
- auch die Muskulatur der Atemwege ist betroffen
- Erschlaffung der Gesichtsmimik
- zunehmende Schluckbeschwerden
- Nachlassen der geistigen Fähigkeiten bis hin zur Demenz (Endstadium)
- Sprachstörungen
- psychische Probleme als Folgeerscheinungen
Anforderungen an die Pflege bei Chorea Huntington
Viele Erkrankungen gehen mit einer Degeneration der körperlichen Fähigkeiten einher. Bei der Chorea Huntington kommen neben Bewegungseinschränkungen und willkürlichen Spasmen jedoch auch starke Veränderungen auf psychischer sowie intellektueller Ebene hinzu. Vor allem den Angehörigen machen die psychischen Symptome der Erkrankung stark zu schaffen – sie werden häufig als schlimmer empfunden als die körperliche Degeneration. Vor allem wenn einst liebevolle Menschen plötzlich aggressive Züge zeigen oder sich von der Familie zurückziehen, fällt es Angehörigen ebenso schwer wie dem Betroffenen selbst, die Veränderungen zu ertragen.
In der Pflege gilt es daher Strategien zu entwickeln, um möglichst gut mit der fortschreitenden Krankheit umzugehen. Wenn Missverständnisse für Konflikte sorgen, können auch einfache Alltagshandlungen problematisch sein. Für viele Betroffene ist es deshalb eine Erleichterung, wenn nicht die Angehörigen für die alltägliche Pflege zuständig sind, sondern ein ambulanter Pflegedienst die morgendliche und ggfs. auch die abendliche Routine übernimmt.
Pflegenden Angehörigen fällt über die Aufgabe der täglichen Pflege hinaus die Aufgabe zu, den Pflegebedürftigen zu therapeutischen Maßnahmen zu begleiten und im Alltag für ihr erkranktes Familienmitglied da zu sein. Konflikte können z. B. entstehen, wenn Angehörige unbedacht mit Sprachstörungen oder der psychischen Lage des Erkrankten umgehen. Hier ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, auch und gerade weil eine logopädische Betreuung zu einer Chorea Huntington-Therapie immer dazugehören sollte. Weitere Therapiebausteine sind z. B. ergotherapeutische Behandlungen und Krankengymnastik – auch diese sollten in die Pflege mit einbezogen werden.
Einen Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe) bei Chorea Huntington beantragen
Um einen Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe) bei Chorea Huntington zu erhalten, müssen pflegebedürftige Versicherungsnehmer einen Pflegegradantrag (früher: einen Pflegestufenantrag) bei ihrer zuständigen Pflegeversicherung stellen. Welcher Pflegegrad dann im Einzelfall vergeben wird, richtet sich nach dem Stadium der Erkrankung und dem damit verbundenen Schweregrad der Pflegebedürftigkeit.
Abhängig davon, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist, ist grundsätzlich eine Einstufung in jeden Pflegegrad möglich. Während in frühen Stadien geringere Pflegegrade vergeben werden, ist es im späteren Verlauf nicht unüblich, dass ein Pflegegrad 5 bewilligt wird. Grund dafür sind die besonders schweren Anforderungen an die Pflege, etwa wenn die Bewegungseinschränkungen und kognitiven Beeinträchtigungen so stark ausgeprägt sind, dass eine 24-Stunden-Pflege eines professionellen Pflegedienstes notwendig wird.
Damit Sie oder Ihr Angehöriger mit Chorea Huntington einen Pflegegrad erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegradantrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Dieser kann mit einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse gerichtet werden: Lediglich die Angabe aller relevanten Angaben zur Pflegeversicherung und die persönliche Unterschrift des Pflegebedürftigen sind dafür notwendig.
Ist der Antrag bei der Pflegeversicherung eingegangen, muss diese ein Prüfverfahren einleiten, in dessen Rahmen der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Durchgeführt wird das sogenannte Neue Begutachtungsverfahren von einem unabhängigen Dienstleister, z. B. dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder dem Unternehmen MEDICPROOF. In einem persönlichen Termin im Lebensumfeld des Antragstellers ermittelt ein Pflegegutachter, welchen Umfang der Pflegebedarf hat – und gibt der Pflegeversicherung mit seinem Gutachten eine Einschätzung, welcher Pflegegrad dem Antrag entspricht.
Professionelle Unterstützung beim Pflegegradantrag
Bei einem Pflegegradantrag gibt es viel zu beachten – erschwert eine schwere Erkrankung wie Chorea Huntington den Pflegebedarf, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Wer zum ersten Mal einen Pflegegrad Antrag stellt, kennt jedoch häufig nicht die Stolperfallen, die im Laufe des Antragsverfahrens auf den Antragsteller zukommen. Viele Erstanträge werden daher von der Pflegeversicherung abgelehnt oder resultieren in einem zu niedrigen Pflegegrad, der nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht.
Erhalten Sie einen zu niedrigen Pflegegrad, kommen ein Widerspruch und ein oftmals langwieriges Widerspruchsverfahren auf Sie zu. Mit professioneller Begleitung können Sie eine Verzögerung des Antragsverfahrens jedoch in der Regel vermeiden: Unsere erfahrene Pflegeexperten begleiten und beraten Sie während des gesamten Antragsverfahrens. Vom Musterschreiben über das Anfertigen eines Pflegetagebuchs bis hin zum Begutachtungstermin mit dem MDK: Wir unterstützen Sie dabei, genau den Pflegegrad bei Chorea Huntington zu erreichen, der Ihnen zusteht.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe bei Chorea Huntington oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei einer Chorea Huntington-Erkrankung gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!