Unterstützung beim Pflegestufen-Antrag/Pflegegrad-Antrag
Bei einem Pflegestufen-Antrag oder einem Pflegegrad-Antrag können viele offene Fragen aufkommen. Pflegeberatungsstellen und Online-Angebote bieten Hilfe für den Pflegestufenantrag. Auch wir von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie kompetent mit unserer Expertise.
Tritt eine Pflegebedürftigkeit auf, ist das für die Betroffenen und ihre Angehörigen eine große Belastung. Dabei sind es nicht nur ältere Menschen, die pflegebedürftig werden, auch jüngere Menschen oder Kinder können zum Pflegefall werden. Viele administrative Hürden müssen im Pflegefall gemeistert werden, viele Familien fühlen sich allein gelassen. Sie können aber Unterstützung bei Ihrem Pflegestufen-Antrag (ab 2017 Pflegegrad-Antrag) erhalten. Eine frühzeitige Beratung und Information hilft dabei, gravierende Fehler bei der Beantragung einer Pflegestufe zu vermeiden
Um Menschen, die pflegebedürftig werden, einen weitgehend eigenständigen Alltag zu ermöglichen, hat die Bundesregierung erstmals im Jahr 1995 eine gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Zu den Leistungen, die die Pflegeversicherung an pflegebedürftige Versicherungsnehmer auszahlt, gehören
- ein monatliches Pflegegeld,
- Pflegesachleistungen sowie
- verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für z. B. die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, die stationäre Pflege oder eine behindertengerechte Anpassung des Wohnraums.
Bevor jedoch Leistungen der Pflegeversicherung beansprucht werden können, muss eine pflegebedürftige Person einen Antrag bei ihrer Pflegeversicherung stellen. Bis 2017 handelte es sich dabei um einen Antrag auf eine Pflegestufe. Nun gelten fünf Pflegegrade. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Pflegestufen-Antrag/Pflegegrad-Antrag für Sie zusammengestellt.
Dr. Weigl & Partner unterstützt betroffene Familien bei allen Themen rund um Pflege, Pflegestufen und Pflegegrade. Unser Ansporn ist es, dass jeder und jede in Deutschland die Versorgung erhält, die ihm oder ihr zusteht. Mit einem höheren Pflegegrad erhalten Sie auch mehr Leistungen. Im gesamten Antragsverfahren sind wir deswegen an Ihrer Seite, beraten Sie kompetent und führen Ihren Pflegegrad-Antrag damit zum Erfolg.
Wie lässt sich die richtige Pflegestufe ermitteln?
Bis Anfang 2017 galt ein System aus Pflegestufen, das von Pflegegraden abgelöst wurde. Die Beantragung hat sich aber kaum geändert.
- In der Regel ist die Pflegeversicherung an die Krankenkasse eines jeden Versicherungsnehmers angeschlossen.
- Oftmals erfolgt die Beantragung einer Pflegestufe/eines Pflegegrads deshalb bei der zuständigen Krankenkasse, die den Antrag an die entsprechende Stelle der Pflegeversicherung weiterleitet.
- Um zu ermitteln, welche Pflegestufe – bzw. ab 2017 welchen Pflegegrad– dem Versicherungsnehmer zusteht, beauftragt die Pflegeversicherung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens.
- Die Pflegeversicherung selbst bekommt den Pflegebedürftigen also während des Antragsverfahrens nicht zu Gesicht – deshalb ist es besonders wichtig, dass das Gutachten des MDK der Realität entspricht. Nimmt der Gutachter z. B. den Pflegebedürftigen fitter wahr, als er im Alltag eigentlich ist, kann es zu einer Ablehnung oder zu einer Einstufung in einen zu niedrigen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) kommen.
Die Pflegestufe bzw. der Pflegegrad selbst werden durch das Gutachten bestimmt. Im Rahmen eines Besuchs bei dem Antragsteller überprüft der Gutachter des MDK, wie selbstständig die pflegebedürftige Person noch ist, welche geistigen und körperlichen Fähigkeiten vorhanden sind und wie oft sie auf Unterstützung angewiesen ist.
Je höher der Hilfebedarf ausfällt, desto höher ist in der Regel auch die Einstufung in eine Pflegestufe/Pflegegrad und desto höhere Leistungen können in Anspruch genommen werden. Wird Ihr Antrag auf eine Pflegestufe/auf einen Pflegegrad abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit,Widerspruch einzulegen. Auch hier Unterstützt Sie Dr. Weigl & Partner.
So erhalten Sie Hilfe beim Pflegestufen-Antrag
Um eine Pflegestufe (ab 2017 Pflegegrad) zu erhalten, ist es nicht nur wichtig, den Antrag richtig zu stellen. Auch und vor allem ist ausschlaggebend, wie sich der Pflegebedürftige am Tag der Begutachtung verhält. An diesem Tag zeichnet der Gutachter des MDK eine Art Momentaufnahme des Pflegebedürftigen, die als Grundlage für die Erteilung einer Pflegestufe (Pflegegrad) gilt.
- Hilfe bei der Anfertigung des Antrags bei der Pflegeversicherung und bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin erhalten Sie sowohl in Pflegeberatungsstellen als auch online.
- Wir raten Ihnen grundsätzlich dazu, sich sorgfältig und umfassend auf den MDK-Termin vorzubereiten.
- Bei Dr. Weigl & Partner finden Sie wichtige Tipps für die Formulierung des Pflegestufen-Antrags (bis 2017 Pflegegrad-Antrag)
- Darüber hinaus hilft Ihnen unser Expertenteam, ein Pflegetagebuch zu führen und wichtige Dokumente bei Ärzten und Krankenhäusern anzufordern. Sie sollten dem Gutachter so viele Informationen wie möglich vorlegen.
- Wir sind auch während des Termins mit dem Gutachter vor Ort und garantieren so, dass alle wichtigen Aspekte bei der Begutachtung angesprochen werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Pflegestufen-Antrag?
Wenn die Pflegebedürftigkeit eines Versicherungsnehmers tägliche Hilfe erfordert, ist es besonders wichtig, dass der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung positiv verläuft und die richtige Pflegestufe (ab 2017 Pflegegrad) erteilt wird. Sind die Leistungen zu niedrig, aber es kann nicht auf einen Pflegedienst verzichtet werden, müssen die Versicherungsnehmer oder deren Angehörige aus eigener Tasche für die Dienstleistung aufkommen. Mit der richtigen Pflegestufe/Pflegegrad aber kann ein großer Teil der monatlichen bzw. jährlichen Kosten abgedeckt werden. Werden beim Pflegestufen-Antrag (aktuell Pflegegrad-Antrag) Fehler gemacht, kann es zudem auch zu einer vollständigen Ablehnung einer Pflegestufe/eines Pflegegrads kommen.
- Ein Pflegestufen-Antrag (Pflegegrad-Antrag), der Aussicht auf Erfolg bietet, sollte spätestens dann gestellt werden, wenn alltägliche Verrichtungen nicht mehr ohne Hilfe durchgeführt werden können.
- Tätigkeiten, die ein Erwachsener im Normalfall allein erledigen kann, sind z. B. das An- und Ausziehen, die Körperpflege oder das Gehen in der Wohnung, aber auch das Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten, die Erledigung von Einkäufen oder der Gang zum Arzt sowie die Reinigung der Wohnung oder das Wäschewaschen.
- Ist der Betroffene nicht mehr in der Lage, nur wenige dieser Verrichtungen selbstständig auszuführen, sollte ein Pflegestufen-Antrag (seit 2017 Pflegegrad-Antrag) gestellt werden. Auch wenn zunächst möglicherweise nur eine niedrige Pflegestufe (Pflegegrad) gewährt wird, kann der Versicherungsnehmer von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren.
- Eine Höherstufung ist auch später noch möglich, wenn sich beispielsweise der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen deutlich verschlechtert. Eine Höherstufung ist von einem erneuten Antrag bei der Pflegeversicherung abhängig.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufen-Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!