Unterstützung im Alltag: die Pflegehilfe

Viele Pflegebedürftige wünschen sich eine osteuropäische Pflegehilfe. So wird die Versorgung zu Hause gewährleistet – zu günstigeren Preisen. Dr. Weigl & Partner berät Sie dabei, die richtige Versorgungsform zu finden.

Die Beschäftigung polnischer bzw. osteuropäischer Arbeitskräfte in der Pflege ist mittlerweile legal, und es gibt viele Agenturen, die sie vermitteln. Doch nicht alle Anbieter halten sich an die gesetzlichen Vorschriften, die in diesem Punkt äußerst strikt sind. Deshalb ist bei der Einstellung von ausländischen Pflegekräften Vorsicht geboten.

Ausländische Pflegehilfskräfte

Viele Familien, in denen ein Pflegebedürftiger lebt, spielen mit dem Gedanken, eine ausländische Pflegegraft einzustellen. So soll die Pflege in den eigenen vier Wänden sichergestellt sein. Während eine deutsche Pflegehilfe für Normalverdiener kaum zu bezahlen ist, verlangen Pflegekräfte aus Osteuropa nur einen Bruchteil der landesüblichen Preise und arbeiten zu Konditionen, die Einheimische nur selten hinnehmen.

Lange galten solche Beschäftigungsverhältnisse als fragwürdig und illegal. Jetzt ist die Beschäftigung einer ausländischen Pflegehilfe offiziell erlaubt, und das Wohlstandsgefälle zwischen Deutschland und den osteuropäischen Ländern macht sie für deutsche Familien durchaus attraktiv. Dennoch kann es bei der Einstellung einer ausländischen Hilfe für einen deutschen Pflegebedürftigen zu großen Problemen kommen.

Dr. Weigl & Partner hat es sich zum Ziel gesetzt, dass alle Pflegebedürftigen in Deutschland die Pflege erhalten, die ihnen zusteht. Der Entscheidung der optimalen Versorgung kommt dabei eine enorme Bedeutung zu. Sie legen fest, von wem Sie die nächsten Jahre betreut werden. Dabei unterstützt Sie unser Expertenteam kompetent. Wir kennen die Vor- und Nachteile von Pflegeheimen, Pflegediensten oder Pflegehilfskräften – sprechen Sie uns unverbindlich an; die erste Telefonberatung ist für Sie kostenfrei.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Verschiedene Wege zur Einstellung von Pflegehilfen

Bereits vor der Einstellung einer polnischen bzw. osteuropäischen Pflegekraft sind viele organisatorische und bürokratische Hürden zu überwinden. Vor allem muss der Status der ausländischen Hilfskraft für die Behörden klar definiert sein, denn der Verdacht von Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit liegt noch immer nahe. Drei Möglichkeiten kommen in Betracht, wenn Sie eine ausländische Hilfskraft im eigenen Haushalt anstellen möchten:

  1. Die ausländische Hilfskraft tritt als Selbstständige auf und wird als solche von dem Pflegebedürftigen oder von dessen Familie engagiert. In diesem Fall darf die Hilfskraft aber weder einwohnen noch ausschließlich für die Betreuung eines einzigen Klienten da sein, da sonst der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit erfüllt wird.
  2. Der Pflegebedürftige bzw. dessen Angehörige treten als Arbeitgeber auf und stellen die ausländische Pflegekraft direkt an. Das kann über das Arbeitsamt geregelt werden, ist jedoch mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden, zumal daran auch steuerliche Anmeldungen und Zahlungen hängen.
  3. Die ausländische Pflegekraft wird über eine Agentur engagiert. Dieser Weg ist der bequemste, aber zugleich auch der teuerste: Die Agenturen nehmen ihren Kunden zwar eine Menge Arbeit ab, das hat aber natürlich seinen Preis.

Sie sollten beachten, welche Tätigkeiten die ausländischen Pflegekräfte jeweils verrichten können und dürfen. Selten sind es ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger, die von den Agenturen vermittelt werden. Sie dürfen daher keine Behandlungspflege leisten, sondern müssen ihre Tätigkeit auf Haushalt und Körperpflege beschränken. Auch in diesem Punkt wird die Einhaltung der Bestimmungen streng kontrolliert.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Vorsicht bei der Wahl einer Vermittlungsagentur

Agenturen, die osteuropäische Pflegekräfte nach Deutschland vermitteln, sind mit dem Pflegeboom wie Pilze aus dem Boden geschossen. Sie profitieren einerseits von dem wachsenden Pflegebedarf der immer älter werdenden deutschen Bevölkerung und andererseits von den schlechten Arbeitsmarktchancen in den osteuropäischen Ländern. Doch nicht alle Agenturen sind seriös, und nicht alle halten sich strikt an die deutschen Bestimmungen. Deshalb sollten Sie genauestens prüfen, wem Sie die Vermittlung einer Pflegehilfe anvertrauen.

  • Wichtig ist die Vorlage der notwendigen Papiere, besonders der sogenannten „A1-Bescheinigung“ über die im Heimatland geleisteten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Die Agentur mit den günstigsten Preisen muss nicht unbedingt die beste sein – im Gegenteil. Günstige Preise gehen meist zu Lasten der vermittelten Pflegekräfte, die von den Agenturen oftmals schlecht informiert und übervorteilt werden.
  • Lassen Sie sich transparent über die anfallenden Kosten informieren und vergleichen Sie die Angebote.

Im Übrigen haben Sie es selbst in der Hand, die Arbeits- und Lebensbedingungen der von Ihnen engagierten Pflegekräfte menschenwürdig zu gestalten. Hier ist soziales Verantwortungsgefühl gefragt. Zwar werben die Agenturen mit der Vermittlung einer 24-Stunden-Pflege, doch das darf nicht heißen, dass die Pflegekräfte tatsächlich rund um die Uhr beschäftigt werden. Sie können einen freien Tag pro Woche beanspruchen, und die Gewährung von Ruhe- und Heimfahrtszeiten sollte genauso selbstverständlich sein wie eine angemessene, der jeweils vorhandenen Qualifikation entsprechende Bezahlung. Ein fairer und respektvoller Umgang sollte selbstverständlich sein.

Erfolgreich einen Pflegestufen-Widerspruch stellen

Wenig Zuzahlung von der Pflegekasse

Ausländische Pflegekräfte werden in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten engagiert, auch eine Verlängerung ist möglich.

  • Neben dem Pflegelohn, der zurzeit (Stand 2018) bei Einschaltung einer Vermittlungsagentur zwischen 1.500 und 3.000 Euro pro Monat schwankt, haben Pflegehilfen auch Anspruch auf Kost und Logis.
  • Den Pflegekräften muss in der Wohnung des Pflegebedürftigen ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen.
  • Die Pflegekasse übernimmt zwar, je nach Pflegegrad, einen Teil der für die ausländischen Pflegekräfte anfallenden Kosten, die Zahlung ist aber vergleichsweise gering – ein ambulanter Pflegedienst wird besser bezuschusst.
  • Sie haben allerdings die Möglichkeit, gelegentliche Abwesenheiten der osteuropäischen Pflegekräfte durch Verhinderungs- oder Tagespflege zu überbrücken und sich die Kosten erstatten zu lassen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegehilfe oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen, damit Sie Unterstützung bei der Finanzierung der Pflegehilfe erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!