Pflegestufe (Pflegegrad) bei Demenz

Demenz ist längst keine Seltenheit mehr – immer mehr Menschen erkranken an der degenerativen Erkrankung des Gehirns. Weil das auch die Pflegeversicherungen erkannt haben, erhalten Demenzpatienten seit 2017 endlich eine Pflegestufe (heute: einen Pflegegrad).

Demenz äußert sich durch kognitive und psychische Veränderungen und Einschränkungen. Mit einer körperlichen Erkrankung ist das – von außen betrachtet – nicht zu vergleichen, und genau aus diesem Grund war es für Demenz- oder Alzheimerpatienten viele Jahre lang erheblich schwerer, eine Pflegestufe (einen Pflegegrad) zu erhalten als für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Inzwischen haben die deutschen Kranken- und Pflegeversicherungen jedoch erkannt, dass Pflegebedarf nicht gleich Pflegebedarf ist. Zwar sind Demenzkranke vor allem zu Beginn ihrer Erkrankung weniger auf tägliche Hilfe bei der Körperpflege oder bei der Nahrungsaufnahme angewiesen als körperlich erkrankte Pflegebedürftige – doch ein Pflegebedarf besteht auch und ganz besonders, wenn kognitive oder psychische Einschränkungen den Betroffenen eine eigenständige Alltagsgestaltung erschweren.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Pflegestufe bei Demenz seit 2017 möglich

Bis 2016 wurde eine Pflegestufe nur dann vergeben, wenn der zeitliche Aufwand der täglichen Pflege und Unterstützung eine bestimmte Zahl von Minuten überstieg. Eine Pflegestufe bei Demenz war im Rahmen dieser sogenannten „Minutenpflege“ nur dann möglich, wenn zusätzlich zur Demenzerkrankung auch eine körperliche Einschränkung oder Behinderung vorlag, die eine höhere Anzahl an Pflegeminuten rechtfertigen konnte.

Dass Pflegebedürftigkeit auch kognitive Beeinträchtigungen oder psychische Problemlagen mit einschließt, wird erst seit 2017 bei der Vergabe einer Pflegestufe (heute: eines Pflegegrads) berücksichtigt. Möglich macht dies ein im Rahmen der Pflegeneuausrichtungsgesetze (PNG) eingeführtes neues Begutachtungsverfahren: Wenn die Pflegeversicherung zur Überprüfung der Pflegebedürftigkeit ein Gutachten erstellen lässt, zählt dieses nicht mehr die täglichen Pflegeminuten, sondern erfasst den tatsächlichen Pflegebedarf.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Warum ist eine Pflegestufe (ein Pflegegrad) bei Demenz so schwer zu erreichen?

Eine demenzielle Erkrankung äußert sich anders als eine körperliche Behinderung, eine Bettlägerigkeit oder altersbedingte Beeinträchtigungen. Wird eine Demenz bereits in einem sehr frühen Krankheitsstadium diagnostiziert, nehmen Uneingeweihte die Einschränkungen in vielen Fällen gar nicht wahr: Weder braucht der Betroffene Hilfe bei der Körperpflege noch muss er sich zwingend im Rollstuhl oder mit einer Gehhilfe fortbewegen. Die Beeinträchtigungen liegen bei dieser Krankheit woanders und werden oft erst offenbar, wenn man längere Zeit mit einem Demenzpatienten verbringt.

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder von MEDICPROOF hat jedoch nur ein eingeschränktes Zeitfenster zur Verfügung, um die Pflegebedürftigkeit eines Antragstellers zu beurteilen. Solange der Pflegebedarf nach Minuten bemessen wurde, war es somit kaum möglich, eine Pflegestufe bei Demenz zu erhalten. Selbst mit der Pflegestufe 0, die 2013 während einer Übergangsphase eingeführt wurde, um Demenz- oder Alzheimerpatienten Zugang zu Pflegeleistungen zu ermöglichen, wurden weiterhin viele Pflegestufenanträge (heute: Pflegegradanträge) abgelehnt.

Voraussetzungen für eine Pflegestufe (einen Pflegegrad) bei Demenz

Mit der Abschaffung der drei (bzw. seit 2013 vier) Pflegestufen haben sich die Voraussetzungen für einen Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe) verändert. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die sowohl körperliche als auch kognitive oder psychische Beeinträchtigungen mit einbeziehen. Gemessen wird die Pflegebedürftigkeit an der Fähigkeit, den Alltag und soziale Beziehungen noch eigenständig zu gestalten.

Insgesamt sechs verschiedene Kriterien werden bei der sogenannten Pflegebegutachtung betrachtet. Das „Neue Begutachtungsassessment“ überprüft mithilfe eines gesetzlich festgelegten Fragebogens, wie selbstständig der Antragsteller sich in seinem Alltag bewegen und organisieren kann, und bei welchen alltäglichen Handlungen und Verrichtungen er Hilfe oder Anleitung benötigt. Folgende sechs Kriterien werden dabei unterschiedlich gewichtet:

  • Modul 1: Mobilität (10%)
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% aus Modul 2 und 3)
  • Modul 4: Selbstversorgung (40%)
  • Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)

In jedem der sechs Module werden Punkte vergeben: Je höher die Punktzahl, desto größer ist auch der geschätzte Pflegebedarf. Weil die einzelnen Bereiche unterschiedlich gewichtet werden, kann in der Gesamtpunktzahl, die am Ende ermittelt wird, eine maximale Zahl von 100 Punkten erreicht werden. Damit die Pflegebedürftigkeit von der Pflegeversicherung anerkannt wird und der Antragsteller eine Pflegestufe (einen Pflegegrad) bei Demenz erhält, müssen mindestens 12,5 Punkte erreicht werden.

Mit professioneller Hilfe zur Pflegestufe (zum Pflegegrad) bei Demenz

Viele Demenzkranke scheuen sich, die zunehmende Einschränkung ihrer Alltagsbewältigung vor anderen zuzugeben. Vor allem gegenüber Fremden geben sie sich besondere Mühe, wach und aufmerksam zu wirken. Für das Pflegegutachten ist diese falsche Scham jedoch alles andere als sinnvoll: Je gesünder und fitter ein Antragsteller auf den Gutachter wirkt, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die Pflegeversicherung den beantragten Pflegegrad (die beantragte Pflegestufe) bei Demenz auch bewilligt.

Eine professionelle Pflegeberatung hilft sowohl einem Pflegebedürftigen als auch seinen Angehörigen, die Pflegeleistungen der Versicherung besser zu verstehen. Um diese und die entsprechenden finanziellen Mittel zu erhalten, müssen jedoch die Voraussetzungen einer Pflegebedürftigkeit erfüllt sein. Gerne beraten unsere erfahrenen Pflegeexperten Sie während der Vorbereitung auf den Gutachtertermin und sind auf Wunsch auch vor Ort dabei, um sicherzustellen, dass der tatsächliche Pflegebedarf gemessen wird.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe bei Demenz oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei einer Demenzerkrankung gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!