Der Pflegestufenrechner und die Leistungen der Pflegeversicherung
Wer unsicher ist, ob er Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat, erhält durch einen Pflegestufenrechner (Pflegegradrechner) eine erste Orientierung. Dr. Weigl & Partner stellt Ihnen das Tool kostenlos zur Verfügung.
Pflegebedürftige haben in Deutschland Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Mithilfe von Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie unterschiedlich abgestuften Zusatzleistungen erhalten Menschen mit einer körperlich, geistig oder psychisch bedingten Erkrankung die Möglichkeit, ihren Alltag weitgehend eigenständig zu gestalten.
Grundsätzlich hat jeder Versicherungsnehmer, der bei einer deutschen Krankenkasse versichert ist, das Recht, einen Antrag auf einen Pflegegrad (bis 2017 Antrag auf eine Pflegestufe) zu stellen. Privatversicherte müssen ein privates Pflegeversicherungsunternehmen mit dem Versicherungsschutz beauftragen. Obwohl der Antrag bei der Pflegeversicherung kostenlos ist, sind viele Versicherungsnehmer unsicher, ob es sich der Aufwand, einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu stellen, lohnt.
Dr. Weigl & Partner hat für Sie einen Pflegegradrechner (Pflegestufenrechner) konzipiert, den wir Ihnen online kostenfrei zur Verfügung stellen. Bei allen Fragen rund um das Thema Pflege, vor allem beim wichtigen Pflegegrad-Antrag sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unser Team unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen geltend zu machen.
Was ist ein Pflegestufenrechner?
Die Pflegeversicherung gibt ein Gutachten in Auftrag, wenn Sie einen Pflegegrad-Antrag stellen. So soll ermittelt werden, ob Sie Anspruch auf einen Pflegegrad haben und welcher Pflegegrad individuell vergeben werden soll.
- Das Pflegegutachten wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstellt und erfordert einen Besuch bei dem Antragsteller zu Hause.
- Der Gutachter hat so die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen in seinem gewohnten Umfeld zu erleben und anhand von insgesamt sechs Kategorien zu überprüfen, wie hoch sein Bedarf an Pflege und Unterstützung im Alltag tatsächlich ist.
- Bevor ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt wird, können Sie oder Ihre Angehörigen schon im Vorfeld eine grobe Einschätzung vornehmen, welche Leistungen Ihnen gegebenenfalls zustehen.
- Online stehen sogenannte Pflegestufenrechner (Pflegegradrechner) zur Verfügung, die den individuellen Pflegebedarf grob einschätzen. Mit dieser Berechnung erhalten Sie eine erste Orientierung, welcher Pflegegrad wahrscheinlich für Sie infrage kommt.
- Die Berechnung der Pflegestufe/des Pflegegrads erfolgt allerdings ohne Gewähr: Ein Pflegestufenrechner/Pflegegradrechner aus dem Internet wird von der Pflegeversicherung keinesfalls anerkannt; es ist ausschließlich das Gutachten des MDK, das die Erteilung eines Pflegegrads rechtfertigt.
Welche Fragen und Pflegeleistungen deckt ein Pflegestufenrechner ab?
Im Internet gibt es eine Vielzahl von Pflegestufenrechnern/Pflegegradrechnern. Sie sind alle nach einem ähnlichen Prinzip aufgebaut und beinhalten einen allgemeinen Fragenkatalog, der die wichtigsten Parameter enthält, die für die Erteilung eines Pflegegrads notwendig sind. Kleinere Unterschiede gibt es trotzdem – einige Pflegestufenrechner sind ausführlicher als andere, so dass Sie eventuell mehrere ausprobieren müssen, um ein veritables Ergebnis zu erhalten.
Zu den zentralen Fragen, die jeder Pflegestufenrechner abdecken sollte, gehören allgemeine Fragen zum Pflegebedarf. Darüber hinaus sollten Fragen zu speziellen Verrichtungen, die täglich oder wöchentlich durchgeführt werden, behandelt werden. In der Regel werden mit den Fragen die Kategorien abgedeckt, die auch im MDK-Gutachten eine Rolle spielen. Jedoch sollten Sie zwischen einem Pflegestufenrechner und einem neuen Pflegegradrechner unterscheiden.
- Bei der Nutzung eines Pflegestufenrechners sollten Sie darauf achten, ob der Rechner noch auf die alten Pflegestufen ausgerichtetist oder bereits eine Berechnung der fünf neuen Pflegegrade vornimmt. Während bis Ende 2016 noch vier Pflegestufen galten, sind es seit 1. Januar 2017 fünf Pflegegrade, die die Erteilung von Leistungen aus der Pflegeversicherung regeln.
- Ein Pflegestufenrechner enthält Fragen nach dem täglich benötigten Pflegeaufwand. Darunter fallen Angaben zur Häufigkeit von Pflegehandlungen sowie der Zeit, die für diese Pflegehandlungen benötigt wird. Die benötigte Zeit ist aber nun nicht mehr entscheidend für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.
- Die Kategorien des neuen Pflegegradrechners entsprechen dagegen dem Katalog des „Neuen Begutachtungsassessments“, nach dem auch der MDK bei der Erstellung eines Gutachtens vorgeht. Hier stehen weniger die Minuten, die für die Pflege veranschlagt werden, im Fokus, als vielmehr der Grad der Selbstständigkeit bzw. das Vorhandensein bestimmter Fähigkeiten.
Folgende Bereiche des täglichen Lebens werden in einem Pflegegradrechner abgefragt:
- Mobilität,
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
- Selbstversorgung,
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte,
- außerhäusliche Aktivitäten und
- Haushaltsführung.
Worin unterscheiden sich Pflegestufenrechner von Pflegegradrechnern?
Mit einem Pflegestufen- bzw. Pflegegradrechner erhalten Sie eine grobe Einschätzung, welche Pflegestufe bzw. welchen Pflegegrad Sie von der Pflegeversicherung erwarten können, wenn Sie einen Pflegegrad-Antrag stellen. Auch Ihre Angehörigen können den Pflegestufenrechner/Pflegegradrechner nutzen, um sich zu orientieren. Oftmals können pflegende Angehörige die Fragen sogar besser beantworten als die Pflegebedürftigen selbst.
Der Pflegestufenrechner/Pflegegradrechner kann bei der Entscheidung, ob Sie einen Pflegegrad-Antrag stellen, ein wichtiger Indikator sein. Sie sollten aber im Blick behalten, dass für die bisherigen Pflegestufen und die neuen Pflegegrade unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Während für eine Pflegestufe in erster Linie der tägliche Zeitaufwand ausschlaggebend war, richtet sich die Vergabe eines Pflegegrads nach dem Grad der Selbstständigkeit sowie dem Vorhandensein bestimmter Fähigkeiten, die eine pflegebedürftige Person aufweist.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufenrechner und Pflegeversicherung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!