Technische Pflegehilfsmittel
Im Alter lassen körperliche Kraft und Beweglichkeit immer mehr nach. Dieser schleichende Prozess kann durch Krankheit oder einen Unfall und Operationen noch beschleunigt werden. Um den Betroffenen und eventuell pflegenden Personen den Alltag zu erleichtern, gibt es Pflegehilfsmittel.
Bei Anerkennung eines der fünf Pflegegrade (ehemals Pflegestufen) werden die Kosten für Hilfsmittel von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse bezuschusst oder gar übernommen.
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Kategorien an Pflegehilfsmitteln:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Technische und medizinische Hilfsmittel
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den technischen und medizinischen Hilfsmitteln. Für ein besseres Verständnis sollen die Unterschiede aber kurz erläutert werden:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind überwiegend für den einmaligen Gebrauch gedacht und dienen der Körperpflege, dem Schutz und der Hygiene. Sie benötigen kein ärztliches Rezept sondern können die Kosten für deren Anschaffung unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei der Pflegekasse einreichen. Alles Wissenswerte zu diesem Thema erfahren Sie in einem separaten Artikel „Pflegehilfsmittel für den Verbrauch“.
- Technische oder medizinische Hilfsmittel müssen vom Arzt verschrieben werden. Für die Kostenübernahme oder Bezuschussung ist die Krankenkasse zuständig. Hierbei handelt es sich um Hilfsmittel, die körperliche Defizite ausgleichen, die Selbstständigkeit erhalten oder verbessern und den pflegerischen Alltag erleichtern sollen. Dazu gehören unter anderem:
- Aufstehhilfen
- Badewanneneinsatz oder Badewannensitz
- Gehhilfen (Gehstock, Krücken, Rollator)
- Haltegriffe
- Inkontinenzartikel
- Pflege- oder Krankenbett
- Rollstuhl
- Seniorennotruf
- Umsetz- und Hebehilfen
Die Liste lässt sich unendlich fortsetzen. Zur genauen Bestimmung gibt es ein Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen, das an die 30.000 Artikel aufführt. Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Kosten für die Anschaffung von solchen technischen und medizinischen Hilfsmitteln nicht alleine tragen müssen, werden diese von den Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen. Allerdings müssen gewisse Voraussetzungen hierfür erfüllt sein.
Kostenübernahme von technischen oder medizinischen Hilfsmitteln
Derartige Hilfsmittel dienen dazu, die Krankenbehandlung zu unterstützen, Behinderungen vorzubeugen, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu erhalten. Auch die Pflege soll mit diesen Hilfsmitteln effektiver und einfacher gestaltet werden.
Um bei der Krankenkasse eine Kostenübernahme oder eine finanzielle Unterstützung beantragen zu können, benötigt der Pflegebedürftige ein Rezept von seinem Arzt, der somit die Notwendigkeit der Anschaffung attestiert. Eine Bewilligung oder Einstufung in einen Pflegegrad ist hierfür nicht zwingend erforderlich, erleichtert die Begründung aber ungemein. Unsere Pflegeexperten werden Sie zu diesem Thema gerne beraten.
So stellen Sie einen Antrag auf Pflegehilfsmittel
- Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über die Notwendigkeit und die mögliche Entlastung durch das von Ihnen gewünschte Hilfsmittel. Sicher wird er es für geeignet erachten und Ihnen ein entsprechendes Rezept ausstellen.
- Reichen Sie diese Verordnung zunächst einmal bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein und warten auf deren Genehmigung.
- Mit der Bewilligung wird Ihnen in der Regel auch ein Sanitätshaus empfohlen. Hier können Sie dann die entsprechende Bestellung aufgeben oder das Pflegehilfsmittel direkt kaufen.
- Zu bezahlen ist in diesem Fall nur die gesetzliche Zuzahlung (pro Hilfsmittel max. 10 Euro).
Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, besteht eventuell die Möglichkeit, einen Zuschuss von der Pflegeversicherung zu erhalten. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings ein vorher beantragter und anerkannter Pflegegrad. Mit einer anerkannten Pflegestufe haben Sie weit mehr Ansprüche auf Hilfs- und Pflegehilfsmittel als ohne. Darum sollten Pflegebedürftige oder deren Bevollmächtigte so früh wie möglich einen Pflegegrad beantragen. Ist mit einer Verschlechterung des Zustandes der betroffenen Person zu rechnen, kann ein Pflegegrad auf Anfrage neu bewertet und im Bedarfsfall höher eingestuft werden. Die Experten von Weigl & Partner sind Spezialisten auf diesem Gebiet und können Sie kompetent beraten und unterstützen!
Pflegehilfsmittel mit Pflegegrad
Um den Alltag von Pflegebedürftigen einfacher zu gestalten, ein Fortschreiten der Einschränkungen oder eine Erleichterung der Pflege zu erreichen, stehen den Betroffenen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Die Kosten hierfür können teilweise bei der Krankenkasse oder zum Teil bei der Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Medizinische und technische Hilfsmittel werden in der Regel vom Arzt verschrieben und von den Krankenkassen ganz oder zum Teil übernommen. Welche Hilfsmittel von den Kassen übernommen werden können, ist in einem Hilfsmittelverzeichnis zusammengestellt. Es umfasst an die 30.000 Artikel, die alle mit einer Kennziffer ausgestattet sind. Damit es eine zweifelsfreie Zuordnung bei der Kostenübernahme gibt, sollte diese Kennziffer unbedingt vom Arzt auf dem Rezept vermerkt worden sein.
Manche Hilfsmittel fallen allerdings in den Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherungen. Um in diesem Fall die Kosten einreichen zu können oder die Übernahme bewilligt zu bekommen, muss für die pflegebedürftige Person ein Pflegegrad anerkannt worden sein. Je nach Höhe des Pflegegrades (ehemals Pflegestufe) kann die Summe höher oder niedriger ausfallen.
Auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, werden von den Pflegekassen übernommen bzw. bezuschusst. Anspruch auf eine derartige finanzielle Unterstützung haben aber ebenfalls nur Menschen mit bewilligtem Pflegegrad.
Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel mit der Unterstützung von Experten beantragen
Im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind sämtliche Bestimmungen bezüglich der Thematik Pflegebedürftigkeit geregelt.
Leider ist es sowohl Betroffenen als auch deren Angehörigen oft nicht möglich, sich durch die Vielzahl an Vorgaben durchzukämpfen. Schon allein die vielfältigen Unterscheidungen im Bereich der Unterstützung für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige oder Pflegepersonal ist für Laien nur schwer durchschaubar. Hilfe von fachkundiger Seite kann hier nicht nur Zeit und Nerven sondern auch bares Geld sparen. Unsere Pflegeexperten haben ein fundiertes Fachwissen und kennen sich im Pflegedschungel aus. So können Sie vom Antrag auf einen Pflegegrad bis hin zur Bewilligung von Kostenübernahmen auf kompetente Unterstützung vertrauen. Ist eine Betreuung oder Pflege des Betroffenen im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich, sind wir Ihnen auch gerne bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim behilflich.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegehilfsmittel oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, damit Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von medizinischen und technischen Hilfsmitteln erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
- Beantragen Sie mit uns erfolgreich einen Pflegegrad, um eine Pflegehilfsmittelfinanzierung zu erhalten
- Mit uns erfolgreich den Pflegegrad höherstufen für mehr Pflegehilfsmittelfinanzierung
- Führen Sie mit uns erfolgreich einen Pflegegrad Widerspruch durch, um Ihr Recht auf Pflegehilfsmittelfinanzierung durchzusetzen