Pflegestufe bei der BARMER beantragen
Damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Dies geschieht bei der zuständigen Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist. Wenn Sie Mitglied bei der Barmer Ersatzkasse sind, dann gehören Sie einer Gesetzlichen Krankenversicherung (DKV) an – doch ob sie gesetzlich oder privat versichert sind, ist für die Ermittlung des Pflegegrades unerheblich.
Denn sowohl die gesetzlichen wie auch die privaten Krankenversicherungen arbeiten mit Gutachtern des Medizinischen Dienstes (MDK) bzw. von MEDICPROOF zusammen, wobei das Begutachtungsverfahren bei beiden Diensten dasselbe ist. Es nennt sich „Neues Begutachtungsverfahrens NBA“.
Wie aber beantragen Sie nun den Pflegegrad bei der BARMER?
Es stehen Ihnen hierzu mehrere Möglichkeiten offen: Zum einen schriftlich per Brief oder Formular, telefonisch oder über einen Pflegestützpunkt (PSP). Bei letzterem handelt es sich um eine Auskunfts- und Beratungsstelle von den Kranken- und Pflegekassen, die es in allen Bundesländern an verschiedenen Orten gibt. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, Betroffene und deren Angehörige bei der Vorbereitung und Organisation in punkto Pflegebedürftigkeit hilfreich zur Seite zu stehen. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte in Deutschland findet man über die Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege).
Weiterhin verfügt die Barmer selbst deutschlandweit über mehrere hundert Geschäftsstellen, wo Sie Ihren Antrag auf Pflegegrad einreichen können. Selbstverständlich dürfen Sie im Kundenbereich der Barmer auch Fragen stellen, Informationen rund um die Pflege erhalten und sich beraten lassen.
Als Mitglieder der Barmer können Sie den Antrag auf Pflegegrad ganz bequem am heimischen PC ausfüllen und an die Pflegekasse senden
Wenn Sie den schriftlichen Weg für den Antrag auf einen Pflegegrad wählen, dann hat es den Vorteil, dass Sie vor dem Begutachtungstermin noch keine näheren Auskünfte zum Gesundheitszustand des Versicherten machen müssen. Sie schildern in knappen Worten einfach Ihr Anliegen.
Falls Sie nicht selber einen Text formulieren möchten, können Sie ein kostenfreies Formular für Ihren Antrag auf Pflegegrad auch im Internet downloaden. Beachten Sie aber, dass Sie hierfür ein Benutzerkonto bei der Barmer benötigen. Für den Login halten Sie bitte Ihre Versichertenkarte bereit, denn Sie benötigen Ihre Versichertennummer: Diese besteht aus einem großgeschriebenen Buchstaben plus neun Zahlen. Auf das Formular tragen Sie die nötigen Angaben über sich oder Ihren versicherten Angehörigen einfach am PC ein, drucken das Muster aus und senden es an die Pflegekasse.
Für eine telefonischen Beantragung rufen Sie bei der Barmer an und bitten um Zusendung des entsprechenden Formulars. Dieses füllt der versicherte Betroffene selbst – eventuell mit der Hilfe eines Familienmitgliedes – oder sein gesetzlicher Vertreter aus und schickt es unterschrieben an die Pflegekasse zurück.
Pflegestufe bei der BARMER: ein wichtiger Punkt
Dieser Punkt ist übrigens ganz wichtig: Der Antrag auf Pflegestufe muss vom Barmer-Versicherten selbst gestellt werden. Falls er dazu nicht in der Lage ist, darf auch ein schriftlich Bevollmächtigter oder ein gesetzlich bestellter Betreuer die Beantragung vornehmen. Es ist ratsam, diesbezüglich vorher bei der Pflegekasse anzufragen, so vermeiden Sie Verzögerungen.
Zumeist stellt sich eine Pflegebedürftigkeit ganz allmählich ein. Bis zu einem gewissen Punkt kommen Großeltern, Vater oder Mutter noch gut alleine zurecht und meistern ihr Leben selbstständig im eigenen Zuhause. Nach und nach fällt die Körperpflege aber immer schwerer, das An- und Ausziehen wird mühsam, der Angehörige vergisst Dinge, an die er von anderen wiederholt erinnert werden muss. Eine leichte Demenz stellt sich ein, aber der Erkrankte will weiter selbstbestimmt leben.
Ein unglücklicher Sturz, ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt kann von einem Tag auf den anderen alles verändern.
Im Notfall kann ein Antrag auf Pflegegrad durch eine Eileinstufung temporär ersetzt werden – der tatsächliche Pflegegrad wird später ermittelt
Dann muss es schnell gehen und Sie werden es sehr eilig haben mit der Beantragung des Pflegegrades – weil Ihr Angehöriger im Krankenhaus liegt und es nicht absehbar ist, ob er nach der Entlassung alleine zurecht kommt. Am besten, Sie sprechen in einem solchen Notfall mit dem Sozialdienst der Klinik. Mehr als ein kurzes Telefonat zwischen Sozialdienst und MDK bzw. MEDICPROOF ist für eine sogenannte Eileinstufung nicht notwendig. Mit dieser erhält Ihr Angehöriger ab sofort Leistungen aus der Pflegeversicherung und erst im Nachhinein kommt ein Gutachter zum Begutachtungsverfahren vorbei. Dabei wird geprüft, ob der Pflegegrad zu Recht vergeben wurde oder ob er abgeändert wird.
Wenn Ihnen das ganze Prozedere bezüglich Beantragung der Pflegestufe Probleme bereitet oder Sie zusätzlich belastet, sollten Sie sich kompetente Beratung an die Seite holen. Unsere Experten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Pflegegrad Antrag und geben Ihnen zusätzlich hilfreiche Tipps. Treten Sie mit uns in Kontakt – in einem Gespräch können Sie uns Ihre Situation schildern, so dass wir für Sie oder mit Ihnen zusammen die Beantragung vornehmen.
Folgendes ist noch zu beachten: Das Antragsdatum ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Denn die Leistungen können frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wurde.
Wir bereiten Sie auch gerne für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor. Denn als Mitglied der Barmer werden Gutachter des MDK Ihnen oder Ihren Angehörigen einen Besuch zu Hause abstatten, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Es dürfte Sie interessieren, dass bei der Zuteilung einer Pflegestufe (bis 31.12.2016) oder eines Pflegegrads (seit 01.01.2017) der zeitliche Rahmen genau eingehalten werden muss. Die Pflegekasse ist verpflichtet, dem Antragsteller die Entscheidung innerhalb von fünf Wochen schriftlich mitzuteilen. Entscheidend für diese Frist ist der Posteingang des Antrags auf Pflegegrad bei der Pflegekasse. Achten Sie deshalb auf das Datum. Sollte die Pflegekasse länger brauchen, muss Sie dem Versicherten für jede angefangene Woche 70 Euro auszahlen. Das gilt allerdings nicht, wenn er bei einem angemeldeten Begutachtungstermin nicht anwesend war, etwa wegen eines Aufenthalts im Krankenhaus.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe bei der BARMER oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege