Pflegestufe bei KKH beantragen

Die KKH – eigentlich Kaufmännische Krankenkasse – gehört zu den insgesamt über hundert Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland. Sie gehört außerdem dem Verband der Ersatzkassen (vdek) an. Wenn Sie Mitglied der KKH sind und einen Pflegegrad beantragen möchten, dann stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Sie ist Ihrer Krankenkasse angegliedert und hat in der Regel dieselbe Adresse.

Ihre Pflegekasse wird dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einem Gutachten beauftragen. Denn gleichgültig, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind – die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind identisch. Im Pflegefall leistet sowohl die gesetzliche Pflegekasse als auch der private Pflegepflichtversicherer den gleichen Betrag. Die Leistungsbeträge sind per Gesetz im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Es wird allein bei der Höhe der Leistung nach der Form der Pflege und dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit unterschieden.

Erfolgreich eine Pflegestufe beantragen

Wie kann nun ein Antrag auf Pflegestufe bei der KKH gestellt werden?

Unter dem Punkt „Pflege & Pflegeversicherung“ finden Sie auf der Webseite der KKH Anträge, Formulare und Broschüren zum Thema Pflege. Den Antrag auf Pflegestufe können Sie ganz einfach öffnen und am Computer ausfüllen. Falls die pflegebedürftige Person, das nicht selber kann, darf dies eine mit der Pflege beauftragte bzw. bevollmächtigte Person tun.

Sie kreuzen an, welche Leistung Sie beantragen möchten – den erstmaligen Leistungsbezug oder eine Höherstufung, falls Sie bereits einen Pflegegrad 1 haben – und setzen den Namen des Versicherten ein. Weiterhin geben Sie an, ob lediglich Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung gewünscht wird. Auf der zweiten Seite teilen Sie der KKH mit, wen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für eine Terminvereinbarung kontaktieren soll. Es kann dies ein Angehöriger oder eine Pflegeperson sein, falls der Erkrankte selber dazu nicht in der Lage ist. Vergessen Sie nicht, eine Vollmacht dem Antrag beizulegen.

Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und – soweit möglich – vollständig. Lassen Sie einzelne Punkte, auf die Sie keine Antwort wissen, einfach offen. Auf jeden Fall sollten Sie davon absehen, unrichtige Angaben machen, um die Pflegesituation zu „dramatisieren“.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Ob postalisch, online oder per Fax – die schriftliche Form für den Antrag auf Pflegestufe bei der KKH ist der sicherste Weg

Sie können das ausgefüllte und unterschriebene Formular ausdrucken und postalisch an die KKH senden – die Anschrift ist bereits oben links auf der ersten Seite aufgedruckt. Ein Versenden per Fax ist ebenfalls möglich, die Faxnummer ist auf der Homepage-Seite mit den Anträgen angegeben.

Schicken Sie den Brief am besten per Einwurf-Einschreiben an die KKH – dann haben Sie gleich einen Beleg zur Hand, wann Sie den Antrag gestellt haben. Ihr Leistungsanspruch beginnt nämlich an dem Tag, an dem Sie sich das erste Mal mit Ihrem Anliegen bei der Pflegekasse melden.

Die KKH verfügt zwar über eine rund um die Uhr besetzte Hotline und eine telefonische Antragstellung ist rechtlich möglich, doch der schriftliche Weg ist sicherer.

Alternativ zu dieser Art der Beantragung gibt es bundesweit in vielen Städten sogenannte Pflegestützpunkte (PSP). Es handelt sich um Auskunfts- und Beratungsstelle von den Kranken- und Pflegekassen, deren Aufgabe es ist, Betroffene und deren Angehörige bei der Vorbereitung und Organisation in punkto Pflegebedürftigkeit zu beraten. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte in Deutschland findet man über die Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege).

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Für eine individuelle Beratung können Sie sich gerne auch an uns wenden – unser Team von Dr. Weigl & Partner hilft Ihnen bei Ihrem Pflegegrad Antrag, damit Sie die passende Pflegestufe erhalten und damit alle weiteren Hilfen durch Ihre Krankenkasse. Per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch können Sie uns Ihre Situation schildern, so dass wir für Sie oder mit Ihnen zusammen die Beantragung vornehmen.

Beachten Sie aber bitte: Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage. Sie müssen sich also etwas gedulden.

Sobald Sie den Pflegeantrag gestellt haben, sollten Sie die Begutachtung durch den MDK sorgfältig vorbereiten

Pflegebedürftig zu werden kann jeden treffen – ob altersbedingt, durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung. Wer pflegebedürftig ist, kann seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen. Der Betroffene benötigt Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität – und zwar im erheblichen oder sehr hohem Maße. Auch hauswirtschaftliche Verrichtungen können von einer pflegebedürftigen Person nicht mehr eigenständig ausgeübt werden. Dieser Zustand muss mindestens sechs Monate andauern – das ist eine Voraussetzung, damit Ihrem Antrag auf Pflegegrad stattgegeben wird.

Schnell & unkompliziert online den Pflegegrad berechnen

Der von der Pflegekasse beauftragte MDK-Gutachter stellt bei einer Begutachtung fest, ob es sich um eine geringe Beeinträchtigung der individuellen Selbstständigkeit handelt (Pflegegrad 1) oder um eine schwere Beeinträchtigung (Pflegegrad 3) oder sogar um die schwerste Form der Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Betreuung (Pflegegrad 5). Körperliche, psychische sowie kognitive Aspekte werden hierbei gleichermaßen berücksichtigt. Vom Gutachter werden Punkte vergeben, die am Ende mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammenfließen, der für einen der fünf Pflegegrade steht.

Ein Tipp: Bereiten Sie sich auf den Besuch durch den MDK vor, sobald Sie den Pflegegrad bei der KKH beantragt haben. Stellen Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen und machen Sie Kopien davon. Fragen Sie die behandelnden Ärzte nach Diagnosen, nach schriftlichen Anordnungen von therapeutischen und pflegerischen Leistungen sowie nach Stellungnahmen zur Pflegebedürftigkeit. Haken Sie hier vor allem nach: Sie benötigen Belege, welche die Pflegebedürftigkeit untermauern. Ärztliche Diagnosen muss der MDK-Gutachter nämlich berücksichtigen.

Hilfreich ist auch, wenn Sie ein oder zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie alles notieren, was mit der Pflege und Betreuung des Erkrankten zu tun hat.

Ganz wichtig: Seien Sie als Angehöriger bei der Begutachtung dabei – Sie können bei vielen Fragen Rede und Antwort stehen und so dem Erkrankten helfen.

In Ausnahmefällen findet eine sogenannte Begutachtung nach Aktenlage statt. Was bedeutet: Es gibt keinen Termin mit dem MDK. Meistens passiert das, wenn es schnell gehen muss. Etwa, weil nach einer Krankenhausentlassung ein stationärer Heimaufenthalt organisiert werden muss. Es werden jedoch Entscheidungen nach Aktenlage einige Wochen nach Einzug in die stationäre Einrichtung im Auftrag der Pflegeversicherung überprüft.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe bei der KKH oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege