Pflegestufe bei HUK-Coburg beantragen

Die HUK-Coburg zählt zu den zehn größten Versicherungsgruppen Deutschlands. Bei ihr versichert sind vor allem Mitarbeiter in der Verwaltung, in Ämtern, in Krankenhäusern, in der Kinderbetreuung sowie in anderen sozialen Einrichtungen. Daneben vor allem auch die klassischen Beamtenberufe wie Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute, Richter und Soldaten.

Seit 1987 gibt es auch die HUK-Coburg-Krankenversicherung, die als private Krankenkasse zur HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. zählt. Vor einigen Jahren stieg das Unternehmen in die betriebliche Krankenversicherung ein – Firmen-Mitarbeiter erhalten so die Möglichkeit, sich durch eine private Krankenzusatzversicherung gesundheitlich abzusichern.

Wenn Sie bei der HUK-Coburg mit einer Vollkostenversicherung krankenversichert sind, dann sind Sie dort auch in der Regel pflegeversichert. Denn ähnlich wie bei den den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist die Pflegepflichtversicherung den privaten Krankenversicherern (PKV) angegliedert. Diese übernehmen sowohl den Beitragseinzug als auch die Leistungsabwicklung.

Es kann bisweilen auch sein, dass Sie bei einer anderen privaten Kasse pflegeversichert sind – dies müssten Sie anhand Ihrer Unterlagen prüfen.

Erfolgreich eine Pflegestufe beantragen

Bei Beantragung der Pflegestufe bei der HUK-Coburg muss die Versicherungsscheinnummer für die Pflegeversicherung unbedingt angegeben werden

 Wenn Sie tatsächlich bei der HUK-Coburg pflegeversichert sind, dann haben Sie eine separate Versicherungsscheinnummer für diese Pflegeversicherung. Mit dieser Nummer werden die Leistungen dann beantragt – dies kann per Email geschehen oder mit einem Anruf bei der HUK.

In dem Email-Schreiben teilen Sie in kurzen Worten mit, dass Sie wegen Ihrer Erkrankung oder Behinderung Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten wollen. Vergessen Sie nicht das Datum einzusetzen. Das Antragsdatum ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Denn die Leistungen können frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.

Die Email-Adresse sowie alle anderen Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der HUK-Coburg.

Bitte denken Sie daran: Wenn eine andere Person als der Versicherte Auskünfte bei der Pflegekasse einholt oder den Antrag auf Pflegestufe bei der HUK-Coburg stellt, dann muss dem Versicherer eine Vollmacht vorliegen.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen der vielen Pflegestützpunkte (PSP) aufzusuchen. Es sind dies Auskunfts- und Beratungsstelle von den Kranken- und Pflegekassen, die in allen Bundesländern an verschiedenen Orten errichtet wurden. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, betroffene Personen und deren Angehörige bei der Vorbereitung und Organisation in punkto Pflegebedürftigkeit hilfreich zur Seite zu stehen. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte in Deutschland findet man über die Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege).

Erfolgreich einen Pflegestufen-Widerspruch stellen

Pflegebedürftigkeit kann verschiedene Ursachen haben. In der Regel ist es der normale altersbedingte Prozess, der Menschen gesundheitlich schwächt und schließlich abhängig von der Hilfe Dritter macht. Doch auch für jüngere Menschen besteht ein Risiko pflegebedürftig zu werden – durch eine schwere Erkrankung oder durch einen Unfall. Selbst Kinder können durch angeborene Erkrankungen oder Unfälle plötzlich Pflege benötigen. Für Kinder gelten jedoch besondere Regeln, wenn sie jünger als 11 Jahre sind. Im Jahre 2010 gab es rund 2,3 Millionen Bezieher von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. 2018 waren es fast 3,7 Millionen. Dazu kommen noch über 200.000 Menschen, die Leistungen aus einer privaten Pflegepflichtversicherung beziehen. Tendenz steigend.

Die Beantragung des Pflegegrades ist einfach – und stellt dennoch für viele Menschen eine Hürde dar

Wenn Sie eine Pflegestufe bei der HUK-Coburg beantragt haben, dann wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein unabhängiger Gutachter von der Versicherung beauftragt, um den Pflegegrad des Patienten zu ermitteln. Die Einstufung orientiert sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die von geringer Beeinträchtigung bis hin zu außergewöhnlich hohem Hilfsbedarf reichen.

Für nicht wenige Menschen ist schon die Beantragung der Pflegestufe eine erste Hürde. Sie kennen sich als Laien überhaupt nicht mit diesem komplexen Thema aus. Nun gilt es im weiteren Verlauf Anträge auszufüllen, Dokumente vorzuzeigen und etliche Fragen zu beantworten. In einer ohnehin schwierigen Situation sind all diese Formalitäten eine zusätzliche Belastung. Da die Pflegethematik kleinteilig ist, ständig durch Änderungen von Gesetzen angepasst wird und es zahllose Abhängigkeiten gibt, sind Sie als Außenstehender gegenüber Experten, etwa den Gutachtern und Mitarbeitern der Pflegekassen, leider etwas benachteiligt.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Wir von Dr. Weigl & Partner können Sie mit unserem Fachwissen hier unterstützen. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir den Antrag auf einen Pflegegrad und stehen Ihnen auch in allen anderen Fragen bezüglich Pflege mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne – in einem Gespräch können Sie uns schildern, welche Art von Unterstützung Sie benötigen.

Es ist ratsam, den Besuch durch den MDK gut vorzubereiten. Falls Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden müssen, verstreicht nur unnötig Zeit. Sie können während ein oder zwei Wochen ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie alles notieren, was mit der Pflege und Betreuung des Patienten zu tun hat. Interessant ist auch, worüber gesprochen wird, was der Betroffene äußert, woran er sich erinnert.

Sammeln Sie für den MDK alle relevanten medizinischen Dokumente zu der Erkrankung und eventuellen Vorerkrankungen, informieren Sie den Gutachter außerdem, welche Medikamente eingenommen werden oder wie sich der Medikationsplan zusammensetzt. Wichtig ist auch, dass Sie als Angehöriger oder nahestehende Person beim Gutachter-Besuch mit dabei sind. Achten Sie  darauf, dass der MDK-Gutachter alle Fähigkeiten des Patienten vollständig abfragt und korrekt aufnimmt. Fragen Sie ruhig nach und bestehen Sie darauf, dass der Gutachter Ihnen am Ende seines Besuches seine Einschätzung zusammenfassend mitteilt. Sie können sich auch selber Notizen machen, wie die Begutachtung abgelaufen ist – falls Sie bei einer zu niedrigen Einstufung des Pflegegrades gegenüber der Pflegekasse argumentieren müssen.

Schnell & unkompliziert online den Pflegegrad berechnen

Je nach Krankheitsbild kann die Bewilligung des Antrags auf einen gewissen Zeitraum beschränkt werden. Dies passiert häufig bei Bewilligungen nach schweren Erkrankungen, bei denen auf lange Sicht eine Besserung zu erwarten ist. Die Pflegeversicherung veranlasst eine Begutachtung der pflegebedürftigen Person dann rechtzeitig vor Ablauf der Frist noch einmal und verlängert gegebenenfalls den Zeitraum oder die Befristung entfällt.

Wenn sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit verändert, stellen Sie einen neuen Antrag auf Pflegegrad und der Gutachter nimmt eine neue Einschätzung vor. Es ist Ihnen gestattet alle sechs Monate einen neuen Antrag zu stellen. Unter Umständen kann der Gutachter dann aber auch einen reduzierten Pflegebedarf feststellen und einen neuen Pflegegrad vergeben.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe der HUK-Coburg oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege