Pflegestufe bei BKK beantragen

Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkasse – sie ist eine Kassenart der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ehemalig gründeten Arbeitgeber Betriebskrankenkassen, um ihre Arbeitnehmer sowie deren Familien abzusichern. Sie waren daher nur für bestimmte Betriebe oder Konzerne zuständig. Bis heute sind die Betriebskrankenkassen eng mit den Firmen verbunden, deren Namen sie oft noch tragen: wie etwa die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU), Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) und viele mehr.

Seit der Einführung des Krankenkassenwahlrechts im Jahr 1996 ist die Mehrzahl der BKK offen für alle, die sich gesetzlich versichern können – entweder deutschlandweit oder nur für bestimmte Bundesländer. Es gibt vier BKK-Landesverbände und über 70 BKK mit insgesamt etwa neun Millionen Versicherten.

Wenn Sie zu den Mitgliedern der BKK-Versicherung zählen und nun Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen, erklären wir im folgenden, wie Sie die Pflegestufe bei der BKK beantragen:

Wichtig ist zunächst zu wissen, dass nur jene Versicherten einen Anspruch auf Pflegeleistungen haben, die die gesetzlich vorgeschriebene Vorversicherungszeit erfüllen. Das ist dann der Fall, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang gesetzlich pflegeversichert gewesen sind. Bei Kindern ist es ausreichend, wenn die Eltern diese Vorversicherungszeit erfüllen.

Die Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, ab dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Antragsberechtigt sind die Pflegebedürftigen selbst oder eine von ihnen bevollmächtigte Person – diese muss jedoch durch Nachweise belegen, dass sie den Antrag auf Pflegestufe bei der BKK stellen darf.

Erfolgreich eine Pflegestufe beantragen

Wohin genau muss aber der Antrag Pflegegrad gesendet werden, um Leistungen zu erhalten?

Direkt an die BKK, der die Pflegekasse angegliedert ist. Sie hat in der Regel dieselbe Adresse. Zuständig ist jene BKK, wo Sie Mitglied sind. Beispielsweise BKK VBU: Auf der Webseite finden Sie unter dem Stichwort „Leistungen“ den Begriff „Pflegegrade“ mit dem Antrag als PDF. Sie können das Formular herunterladen, ausfüllen und der BKK zusenden – per Post, E-Mail oder Fax.

Auf dem Antrag sollten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und – soweit möglich – vollständig beantworten. Lassen Sie einzelne Punkte, auf die Sie keine Antwort wissen, einfach offen. Auf jeden Fall sollten Sie davon absehen, unrichtige Angaben machen, um die Pflegesituation zu „dramatisieren“.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Es genügt ein formloses, kurzes Schreiben per Post oder Fax, um eine Pflegestufe bei der BKK zu beantragen

Wenn Sie in dieser Vorgehensweise nicht firm sind, können Sie per Telefon oder auch mit einem Brief Kontakt zur BKK aufnehmen und um Zusendung des Formulars bitten. Die Postanschrift und eine kostenfreie Telefonnummer, die rund um die Uhr besetzt ist, erfahren Sie unter dem Link „Kontakt“ auf der BKK-Webseite.

Ein kurzes, formloses Schreiben, wo Sie mit Ihren Worten den Wunsch auf Beantragung eines Pflegegrads äußern, ist eine weitere Möglichkeit. Es genügen tatsächlich nur ein paar Zeilen, die etwa so lauten könnten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich ab dem heutigen Tag (Datum) Leistungen aus der Pflegeversicherung für:

An dieser Stelle: Name und Adresse des Versicherten

Ich bitte um Zusendung der erforderlichen Vertragsunterlagen und um rasche Bearbeitung meines Antrages.

Schicken Sie den Brief per Einwurf-Einschreiben oder als Fax mit Sendebestätigung an die BKK – dann haben Sie gleich einen Beleg zur Hand, wann Sie den Antrag gestellt haben.

Alternativ gibt es bundesweit in vielen Städten sogenannte Pflegestützpunkte (PSP). Es sind dies Auskunfts- und Beratungsstelle von den Kranken- und Pflegekassen. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, Betroffene und deren Angehörige bei der Vorbereitung und Organisation in punkto Pflegebedürftigkeit zu beraten. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte in Deutschland findet man über die Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege).

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Falls Sie eine ganz individuelle Beratung wünschen, können Sie sich natürlich gerne auch an uns wenden. Wir von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Pflegegrad-Antrag und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Treten Sie mit uns in Kontakt – in einem Gespräch können Sie uns schildern, welche Art von Unterstützung Sie benötigen. Und wir kümmern uns um die Hilfe, die auf Ihre besondere Situation zugeschnitten ist.

Sie sollten bezüglich Pflegeleistung auf Nummer sicher gehen – bekanntlich wird jeder dritte Antrag von den Pflegekassen abgelehnt. Das muss nicht sein.

Auf Ihren Antrag auf Pflegegrad folgt die Begutachtung des Erkrankten durch den MDK

Sicher ist Ihnen schon bekannt, dass mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz von Anfang 2017 körperliche, geistige und psychische Pflegebedürftigkeit gleichrangig bewertet werden. Ausschlaggebend für die Pflegeleistungen ist der Grad der Selbständigkeit – also wie unabhängig der Einzelne seinen Alltag bewältigen kann. Statt der drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade.

Nachdem Sie den Antrag Pflegegrad bei der BKK gestellt haben, wird die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen ein Gutachten zu erstellen. Das Gutachten bildet die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad. Allerdings ist es auch für erfahrene Gutachter häufig schwierig, die Pflegebedürftigkeit eines Erkrankten realistisch zu beurteilen.

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Daher kommt es hier auf Ihre Mitarbeit an: Besorgen Sie für den Termin mit dem MDK alle wichtigen medizinischen Dokumente zu der Erkrankung und den Vorerkrankungen. Hierzu zählen Arztberichte und Bescheinigungen, der Medikamentenplan, eine Auflistung der erhaltenen Therapien, Entlassungsberichte aus Klinik oder Reha-Einrichtung. Außerdem Röntgenbilder, MRT, Allergiepass, Diabetikerausweis sowie Schwerbehindertenausweis. Es mag sich auch lohnen, dass Sie als Angehöriger über eine gewisse Zeit ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie alles notieren, was mit der Pflege und Betreuung des Erkrankten zu tun hat. Interessant ist auch, worüber gesprochen wird, was der Betroffene äußert, woran er sich erinnert.

Ein solches Pflegetagebuch ist als Dokumentation der aktuellen Situation nicht nur für Sie hilfreich, sondern auch für den Gutachter des MDK: Er kann auf diese Weise die Selbstständigkeit des Erkrankten schnell und treffend erfassen. Um seine Eindrücke zu vervollständigen, sollten Sie oder eine andere nahestehende Person bei der Begutachtung mit dabei sein. Darüber hinaus ist es auch für die erkrankte Person beruhigend, wenn ein Familienmitglied an seiner Seite ist.

Mit den Vorbereitungen für den Besuchstermin können Sie beginnen, sobald Sie den Pflegegrad bei der BKK beantragt haben. Es dauert erfahrungsgemäß eine gewisse Zeit, bis alle Unterlagen beisammen sind.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe bei der BKK oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege