Pflegestufe bei Knappschaft beantragen
Mit aktuell rund 1,6 Millionen Versicherten gehört die Knappschaft zu den großen bundesweit tätigen Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Sie entwickelte sich aus der Knappschaftlichen Rentenversicherung vornehmlich für Bergbaubeschäftigte und deren Familien, seit 2007 ist die Knappschaft für alle gesetzlich Krankenversicherten geöffnet.
Wenn Sie zu den Mitgliedern der Knappschaft gehören, dann sind Sie auch hier pflegeversichert. Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich telefonisch, postalisch oder per Internet an die Knappschaft. Auf der Webseite finden Sie alle nötigen Informationen hierzu – auch das mehrseitige Antragsformular. Die Online-Beantragung ist sicher der schnellste und bequemste Weg, um Leistungen zu erhalten. Sie können das Formular zu Hause ausfüllen, unterschreiben und an die Knappschaft senden.
Bevorzugen Sie den postalischen oder telefonischen Weg, um an ein Formular zu kommen, dann ist dies natürlich auch möglich. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Knappschaft. Allerdings macht die Krankenversicherung darauf aufmerksam, dass bei Anrufen eine eingeschränkte Erreichbarkeit gegeben ist und längere Wartezeiten möglich sind. Der Stressfaktor ist bei dieser Variante also höher, als wenn Sie die Beantragung einfach am heimischen Computer vornehmen.
Ihr Antrag Pflegegrad kann online, per Fax oder postalisch an die Knappschaft versandt werden
Ein kurzes, formloses Schreiben, in welchem Sie mit Ihren Worten den Wunsch auf Beantragung eines Pflegegrads äußern, ist eine weitere Möglichkeit. Es genügen tatsächlich nur ein paar Zeilen, in denen Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie mit Ihrem Brief Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Vergessen Sie das Datum nicht und Ihre Unterschrift, damit das Schreiben Geltung hat.
Tipp: Schicken Sie den Brief per Einwurf-Einschreiben oder als Fax mit Sendebestätigung an die Knappschaft – dann haben Sie gleich einen Beleg zur Hand, wann genau Sie den Antrag gestellt haben.
Sie können auch zu den mehr als 50 Servicestellen der Knappschaft gehen und sich dort vor Ort von den Mitarbeitern bei der Beantragung Pflegegrad helfen lassen.
Alternativ gibt es bundesweit in vielen Städten sogenannte Pflegestützpunkte (PSP). Es sind dies Auskunfts- und Beratungsstelle von den Kranken- und Pflegekassen. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, Betroffene und deren Angehörige bei der Vorbereitung und Organisation in punkto Pflegebedürftigkeit zu beraten. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte in Deutschland findet man über die Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege).
Sie müssen für sich auch die Frage beantworten, wann der richtige Zeitung für die Beantragung von Pflegeleistungen ist. Das ist nicht immer leicht. Zumeist liegt die Entscheidung bei den Angehörigen, die an Kleinigkeiten erkennen können, ob der Erkrankte Unterstützung von Dritten benötigt. Etwa bei ganz alltäglichen Verrichtungen wie Aufstehen, Waschen, Essen oder auch Termine einhalten. Über einen langen Zeitraum versuchen die Betroffenen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder ihrer Umgebung zu beweisen, dass sie sehr wohl noch alles alleine machen können. Sie wehren sich dagegen, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und damit einen großen Teil ihrer Eigenständigkeit zu verlieren. Eine solche Situation ist für Familienmitglieder oft sehr belastend. Sie müssen sich gegen den Erkrankten durchsetzen und gleichzeitig organisatorisch vieles unter einen Hut bringen.
Sobald Sie merken, dass der Pflegebedarf und die Einschränkungen Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zunehmen, sollten Sie den Pflegegrad bei der Knappschaft beantragen. Wenn Sie sich unsicher sind, prüfen Sie vorab, ob die Voraussetzungen für die Antragstellung erfüllt sind.
Schon bei der Beantragung der Pflegestufe sollten Sie alles richtig machen – wir beraten Sie gerne
Sie dürfen sich auch gerne mit allen ihren Fragen und Sorgen an uns wenden. Unsere Experten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Pflegegrad-Antrag und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Treten Sie mit uns in Kontakt – bei einem Telefonat oder in einem persönlichen Gespräch können Sie uns schildern, welche Art von Unterstützung Sie benötigen. Und wir kümmern uns um die Hilfe, die dann auf Ihre besondere Situation zugeschnitten ist.
Sie sollten bezüglich Pflegeleistung wirklich auf Nummer sicher gehen – bekanntlich wird jeder dritte Antrag von den Pflegekassen abgelehnt. Das muss nicht sein. Wir sagen Ihnen, wie Sie schon ab Beantragung der Pflegeleistung vorgehen müssen.
Nach Eingang Ihres Antrags bei der Knappschaft beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einem Gutachten, um den Pflegegrad des Versicherten festzustellen. Der Gutachter kündigt sich einige Tage vor dem Termin schriftlich an. Ein Angehöriger oder ein nahestehender Mensch des Erkrankten sollte unbedingt bei diesem Termin dabei sein. Ist das nicht möglich, vereinbaren Sie einfach einen neuen Termin.
Die Begutachtung findet zu Hause oder in der entsprechenden Einrichtung – wie etwa Krankenhaus oder Reha – statt, weil der Gutachter sich so auch das Wohnumfeld anschauen kann. Auf diese Weise ist es für ihn leichter einzuschätzen, welche Voraussetzungen sich daraus für die Pflege ergeben.
Insgesamt müssen 64 Fragen aus sechs verschiedenen Bereichen beantwortet werden. Dazu gehören u. a. Mobilität sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten des Erkrankten. Insgesamt wird der Gutachter etwa zwei Stunden für die Begutachtung benötigen. Achten Sie als Angehöriger oder Pflegeperson darauf, dass der MDK-Gutachter alle Fähigkeiten vollständig abfragt und korrekt aufnimmt. Fragen Sie ruhig entschieden nach und bestehen Sie darauf, dass der Gutachter Ihnen am Ende seines Besuches seine Einschätzung zusammenfassend mitteilt.
Sie können selber bei der Sache mitarbeiten, wenn Sie vorab alle wichtigen medizinischen Dokumente zu der Erkrankung und den Vorerkrankungen zusammenstellen. Hierzu zählen Arztberichte und Bescheinigungen, der Medikamentenplan, eine Auflistung der erhaltenen Therapien, Entlassungsberichte aus Klinik oder Reha-Einrichtung. Es mag auch hilfreich sein, wenn Sie als Angehöriger über eine gewisse Zeit ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie alles notieren, was mit der Pflege und Betreuung des Erkrankten zu tun hat.
Tipp: Legen Sie eine Checkliste aller Aufgaben an, sobald Sie den Pflegegrad bei der Knappschaft beantragt haben. Damit können Sie viel Zeit sparen.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe bei der Knappschaft oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege