Pflegestufe bei Querschnittslähmung
Nach einer Querschnittslähmung ist das alltägliche Leben sowohl für den Betroffenen als auch für seine Angehörigen von starken Einschränkungen gezeichnet. Einen Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe) erhalten Pflegebedürftige mit einer Querschnittslähmung jedoch in der Regel immer.
Eine Lähmung bzw. Querschnittslähmung zählt zu den Erkrankungen, die extrem starke Auswirkungen auf das Alltagsleben haben. Sowohl für den Betroffenen selbst als auch für seine Angehörigen bedeutet sie einen hochgradigen Einschnitt in das bislang geführte Leben. Ein Grund dafür ist, dass eine Querschnittslähmung in der Regel plötzlich eintritt, sich das alltägliche Leben also von jetzt auf gleich völlig verändert.
Im Gegensatz zu anderen Erkrankungen ist die Beeinträchtigung des Alltags sehr umfangreich: Die Betroffenen sitzen in der Regel im Rollstuhl und benötigen bei den meisten Alltagshandlungen Unterstützung durch eine weitere Person, etwa bei der täglichen Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme.
Eine der drei Pflegestufen (heute: fünf Pflegegrade) wird daher mit großer Wahrscheinlichkeit bewilligt. Wir verraten Ihnen, wie Sie bei einer Querschnittslähmung eine Pflegestufe respektive einen Pflegegrad beantragen und was Sie tun müssen, um möglichst hohe Pflegeleistungen zu erhalten.
Was ist eine Querschnittslähmung?
Als Querschnittslähmung (med. Fachbegriff Paraplegie) bezeichnet man eine hochgradige Lähmungserscheinung, die aufgrund einer Schädigung des Rückenmarkquerschnitts auftritt. Als Ursachen gelten Verletzungen des Rückenmarks (z. B. durch einen unfallbedingten Wirbelbruch), Tumore sowie andere spezielle Erkrankungen wie Multiple Sklerose.
Durch die Lähmung können, je nach Schweregrad der Erkrankung, sowohl motorische als auch sensible und vegetative Funktionen des Nervensystems eingeschränkt sein oder gänzlich ausfallen. Zu den Symptomen, die wiederum den Lebensalltag einschränken, zählen u. a. Sensibilitätsstörungen, ein verändertes Schmerzempfinden, Störungen des vegetativen Nervensystems, Muskeltonusveränderungen und Störungen der Blasen- und Darmentleerung.
Besondere Anforderungen an die Pflege
Dadurch, dass von einer Querschnittslähmung motorische, sensible und vegetative Funktionen des Nervensystems betroffen sind, treten in der Pflege besondere Erschwernisse auf.
Handelt es sich um eine hochgradige Lähmung, bspw. einer kompletten Körperhälfte, benötigt die erkrankte Person bei so gut wie jeder Alltagshandlung – und sei sie noch so klein – Hilfe. Vom Aufstehen und Anziehen über die Körperpflege bis zum Toilettengang ist ein querschnittsgelähmter Pflegebedürftiger darauf angewiesen, dass ein Angehöriger oder eine professionelle Pflegeperson anwesend ist und ihn bei den Tätigkeiten unterstützt, die er nicht mehr selbsttätig ausführen kann.
Ist der Pflegebedürftige bettlägerig bzw. auf den Rollstuhl angewiesen, muss er beispielsweise regelmäßig umgelagert werden, um Folgebeschwerden zu vermeiden. Ist die Motorik so weit eingeschränkt, dass überhaupt keine eigenständige Handlung mehr möglich ist, kann sogar eine 24-Stunden-Pflege notwendig sein. Mehrere Pflegekräfte betreuen den Pflegebedürftigen dann sowohl tagsüber als auch nachts; einige Zeitfenster werden oftmals auch von Angehörigen übernommen.
Wie erhält man mit einer Querschnittslähmung einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe wird nicht aufgrund der Diagnose einer bestimmten Erkrankung vergeben. Ausschlaggebend für den Pflegegrad (die Pflegestufe) bei einer Querschnittslähmung ist der Grad, in dem die Selbstständigkeit des Betroffenen eingeschränkt ist. Da eine hochgradige Lähmung den Pflegebedürftigen in seiner Handlungsfähigkeit weitgehend einschränkt, ist es sehr wahrscheinlich, dass er mit dieser Erkrankung und den zugehörigen Symptomen einen Pflegegrad erhält.
Dafür ist zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung notwendig. Dieser dient dazu, die Pflegekasse über die Pflegebedürftigkeit zu informieren. Die Pflegeversicherung prüft nun, wie hoch der Pflegebedarf im Einzelfall ist und lässt zu diesem Zweck ein Pflegegutachten erstellen. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen der insgesamt fünf Pflegegrade und damit auch die Möglichkeit zum Bezug von Pflegesachleistungen ist die Bewertung, in welchen Bereichen des Alltagslebens der Pflegebedürftige eingeschränkt ist.
Die Bewertung der Selbstständigkeit, die in das Pflegegutachten einfließt, erfolgt aufgrund eines gesetzlich verankerten Katalogs, der folgende sechs Kriterien umfasst:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Welche Voraussetzungen müssen für einen Pflegegrad erfüllt sein?
Die Bewertung der Pflegesituation erfolgt durch einen unabhängigen Pflegegutachter. Dieser kommt in der Regel im Rahmen eines Besuchstermins zu dem Pflegebedürftigen nach Hause, um ihn in seiner vertrauten Alltagsumgebung zu begutachten. Für jede der o. g. Kategorien werden bei der Begutachtung Punkte vergeben, die am Ende zu einer Gesamtpunktzahl zusammengerechnet werden.
Um den niedrigsten Pflegegrad (Pflegegrad 1) zu erhalten, müssen mindestens 12,5 von möglichen 100 Punkten erreicht werden. Für den höchsten Pflegegrad (Pflegegrad 5) sind 90 Punkte notwendig.
Um einen möglichst hohen Pflegegrad zu erhalten, sollten Sie sich bereits im Vorfeld intensiv mit Ihrer Pflegesituation auseinandersetzen. Ein Pflegegradrechner hilft dabei auszurechnen, welcher Pflegegrad in etwa zu erwarten ist.
Weitergehende Unterstützung erhalten Sie durch eine Beratung professioneller Pflege-Experten, die Ihre Pflegesituation individuell analysieren und Sie in der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin begleiten. Um die Pflegesituation realistisch darstellen zu können, sollten Sie außerdem ärztliche Dokumente zusammenstellen und ein Pflegetagebuch führen.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe bei einer Querschnittslähmung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund einer Querschnittslähmung finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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