Eine Pflegestufe rückwirkend beantragen

Wer pflegebedürftig ist und täglich durch Angehörige oder einen Pflegedienst versorgt werden muss, hat Anspruch auf Pflegeleistungen. Doch nicht jeder denkt daran, die Leistungen rechtzeitig bei der Pflegeversicherung zu beantragen. Wie kann ich also eine Pflegestufe rückwirkend beantragen?

Wenn ein Pflegefall eintritt, wird das Leben in der Regel von jetzt auf gleich völlig auf den Kopf gestellt. Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder eine Operation können dafür sorgen, dass vollkommen neue Anforderungen auf den Betroffenen und seine Angehörigen zukommen. In Anbetracht der Umstellung vergessen viele Betroffene, sich rechtzeitig an ihre Pflegeversicherung zu wenden und unterstützende Leistungen zu beantragen.

In anderen Fällen entsteht der Pflegebedarf schleichend. Wenn Menschen älter werden und sich ihr Gesundheitszustand nach und nach verschlechtert, übernehmen oftmals die Angehörigen mehr und mehr Aufgaben, um ihr Familienmitglied zu unterstützen. Nach einer Entschädigung für ihren Aufwand fragen sie dabei in der Regel nicht.

Erst wenn die Belastung so groß wird, dass der eigene Alltag oder die Familie darunter leiden, bemerken viele pflegende Angehörige, unter welchem Druck sie stehen. Ob eine Pflegestufe bzw. einer der Pflegegrade (s.a. Pflegestufen und Pflegegrade) auch rückwirkend beantragt werden kann, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Erfolgreich eine Pflegestufe beantragen

Wie kann man herausfinden, ob einem Pflegeleistungen zustehen?

Es ist nicht leicht, im Vorfeld einzuschätzen, ob einem Pflegebedürftigen Pflegeleistungen zustehen oder nicht. Viele Betroffene glauben, dass sie erst dann Leistungen von ihrer Pflegeversicherung erhalten, wenn sie an einer wirklich schweren Krankheit leiden. Doch auch bei wesentlich weniger stark ausgeprägten Erkrankungen gewährt die Pflegeversicherung einen Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe). So muss eine Erkrankung nicht zwingend körperlich sein und auch eine Bettlägerigkeit ist nicht unbedingt erforderlich.

Gemessen wird der Pflegebedarf an der verbliebenen Fähigkeit, den Alltag eigenständig zu gestalten. Wer regelmäßig Hilfe durch eine weitere Person benötigt, hat gute Chancen, einen Pflegegrad zu erhalten. Mit einem Pflegegradrechner, der online abgerufen werden kann, lässt sich schon vor dem Pflegegradantrag ermitteln, wie hoch die Pflegeleistungen – sofern sie gewährt werden – in etwa ausfallen werden.

Mehr als eine grundsätzliche Einschätzung lässt sich mit dem Rechner jedoch nicht vornehmen. Er dient lediglich als Anhaltspunkt. Letztlich entschieden, ob einem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad zusteht, wird durch die Pflegeversicherung und den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).

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Kann ein Pflegegrad (eine Pflegestufe) rückwirkend beantragt werden?

Viele Pflegebedürftige (und ihre Angehörigen) möchten zuerst wissen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie Pflegeleistungen erhalten, bevor sie diese beantragen. Erst wenn sie sich einen Überblick über die möglichen Leistungen verschafft haben und sich sicher sind, dass sie tatsächlich Anspruch haben, sind sie der Meinung, dass sich der Antrag auf einen Pflegegrad lohnt. Oft wird der Antrag so unnötig lange hinausgezögert.

Wird der Pflegegradantrag dann endlich eingereicht, fragen sich viele Pflegebedürftige, ob sie die Pflegeleistungen auch rückwirkend beantragen können. Dies ist jedoch nicht der Fall: Einen Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe) rückwirkend zu beantragen, ist nicht möglich. Der früheste Zeitpunkt, ab dem eine pflegebedürftige Person Pflegeleistungen erhalten kann, ist der Tag der Antragstellung – je länger mit der Beantragung gewartet wird, desto mehr Leistungen können nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Erfolgreich einen Pflegestufen-Widerspruch stellen

Warum kann ein Pflegegrad (eine Pflegestufe) nicht rückwirkend beantragt werden?

Dass die Pflegeversicherungen eine rückwirkende Bewilligung von Pflegeleistungen nicht ermöglicht, geschieht nicht willkürlich. Der Grund dafür ist, dass jeder Antrag auf einen Pflegegrad vom Medizinischen Dienst geprüft wird, bevor diesem stattgegeben werden kann. Beantragt ein Pflegebedürftiger die benötigten Pflegeleistungen jedoch rückwirkend, lässt sich nicht mehr einschätzen, wann der Pflegebedarf eingetreten ist bzw. begonnen hat.

Der Pflegegutachter, der im Auftrag der Pflegeversicherung eine Einschätzung vornimmt, ob ein Pflegegrad bewilligt werden kann, kann ausschließlich das beurteilen, was er zum aktuellen Zeitpunkt wahrnimmt. Eine Einschätzung der Lage in der Vergangenheit kann er dagegen nicht vornehmen. Die Bewertung des aktuellen Pflegebedarfs gibt den Ausschlag für die Bewilligung eines Pflegegrads (einer Pflegestufe). Daher kann dieser nicht rückwirkend beantragt werden.

Pflegeleistungen erhalten Sie erst ab dem Monat Ihrer Antragstellung, vorausgesetzt, das Gutachten hat ergeben, dass ein Pflegebedarf im Sinne der Sozialgesetzgebung vorhanden ist.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren Pflegegrad

Je länger Sie damit zögern, einen Pflegegrad zu beantragen, desto später werden Sie Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen gegenüber der Pflegeversicherung durchsetzen können. Wir empfehlen Ihnen daher  sich frühzeitig mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Pflegebedarf vorliegt. Eine erste, unverbindliche Einschätzung, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, einen Pflegegrad zu beantragen, erhalten Sie entweder bei einem örtlichen Pflegestützpunkt oder bei uns.

Wir von Dr. Weigl und Partner unterstützen Sie gerne dabei, die Pflegeleistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen. Zwar können wir Ihren Pflegegrad (früher: Ihre Pflegestufe) nicht rückwirkend beantragen, doch wir helfen Ihnen gerne dabei, die benötigten Unterlagen zusammenzustellen, ein Pflegetagebuch zu führen und sich auf den Begutachtungstermin mit dem MDK vorzubereiten.

Unser Team berät sie gerne kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe und auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen oder wenn Sie oder Ihr Angehöriger rückwirkend finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!