Pflegestufe bei der AOK beantragen

Das Kürzel AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. Es handelt sich um eine Krankenversicherung, die aus mehreren einzelnen Kassen in verschiedenen deutschen Bundesländern besteht – da nicht alle Länder abgedeckt werden können, arbeiten einige Kassen länderübergreifend. So gibt es beispielsweise die AOK Bayern, AOK Hessen, AOK Nordost usw.. Als Mitglied der AOK sind Sie der Kasse des Landes zugeordnet, wo Sie leben und arbeiten.

Für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit bieten die Gesetzlichen Krankenkassen – zu denen auch die AOK zählt – einen einheitlichen Service an.

Wenn Sie also als Betroffener oder Bevollmächtigter einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen müssen, dann wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse. Diese ist der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind (also der AOK), angeschlossen. Sie können die gleichen Kontaktdaten nutzen.

Für die Beantragung des Pflegegrades stehen Ihnen mehrere Wege offen: Zum einen schriftlich per Brief oder Formular, mit einem Anruf bei der AOK oder durch das Aufsuchen eines Pflegestützpunktes.

Was die schriftliche Form angeht, schildern sie einfach in knappen Worten Ihr Anliegen und senden das Schreiben per Post oder per Email an die zuständige Geschäftsstelle.

Vordrucke für Pflege-Formulare finden Sie auch auf der AOK-Webseite. Sie können die Muster online ausfüllen und abschicken.

Erfolgreich eine Pflegestufe beantragen

Statt sich direkt an die AOK zu wenden, können Sie den Antrag Pflegegrad auch an einem  der Pflegestützpunkte vornehmen

Um telefonisch die Beantragung eines Pflegegrades in die Wege zu leiten, rufen Sie bei der AOK an und bitten um Zusendung des entsprechenden Formulars. Eine Nummer der Pflege-Hotline, die 24 Stunden täglich besetzt ist und kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz angewählt werden kann, befindet sich auf der AOK-Homepage im Internet. Auf Wunsch können Sie sich auch zurückrufen lassen, um einige Sachverhalte näher erklärt zu bekommen.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Pflegestufe bei der AOK: eine andere Variante

Eine andere Variante ist, einen der vielen Pflegestützpunkte (PSP) aufzusuchen. Es sind dies Auskunfts- und Beratungsstellen von den Kranken- und Pflegekassen, die in allen Bundesländern an verschiedenen Orten errichtet wurden. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, Betroffene und deren Angehörige bei der Vorbereitung und Organisation in punkto Pflegebedürftigkeit hilfreich zur Seite zu stehen. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte in Deutschland findet man über die Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege).

Falls Sie auf keine dieser Möglichkeiten zurückgreifen möchten, weil Sie eine ganz individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Pflegegrad Antrag und geben Ihnen zusätzlich hilfreiche Tipps. Treten Sie mit uns in Kontakt – in einem Gespräch können Sie uns Ihre Situation schildern, so dass wir für Sie oder mit Ihnen zusammen die Beantragung vornehmen.

Folgendes ist noch zu beachten: Das Antragsdatum ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Denn die Leistungen können frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wurde.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

In der Regel nimmt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, mit dem normalen Alterungsprozess zu. In einem Alter von neunzig Jahren können sich neun von zehn Personen nicht mehr alleine Duschen oder Waschen, die Hälfte von ihnen hat Schwierigkeiten mit dem An- und Ausziehen, und fast jeder Zweite ist nicht mehr in der Lage eigenständig zu essen und zu trinken. Für die betroffenen Menschen werden solche ganz gewöhnlichen Alltagsverrichtungen zu einem mühevollen Akt oder können gar nicht mehr selbständig gemeistert werden. Daneben sind Einkaufen, Aufräumen und die Regelung finanzieller Angelegenheiten oft nur mit Hilfe von Angehörigen oder Freunden möglich.

Es sind auch zumeist die Angehörigen, bei denen die Entscheidung liegt, ob Pflegeleistungen beantragt werden. Der erkrankte Mensch wehrt sich meist dagegen, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und damit einen großen Teil seiner Selbstständigkeit zu verlieren. Eine solche Situation ist für Familienmitglieder oft sehr belastend. Sie müssen sich gegen den Erkrankten durchsetzen und gleichzeitig organisatorisch vieles unter einen Hut bringen.

Nach Antragstellung beauftragt die AOK den MDK für die Begutachtung des Erkrankten

Sobald Sie die Pflegestufe bei der AOK beantragt haben, geht es ja erst richtig los.

Ihre Pflegekasse wird daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter beauftragen, bei einem Besuch bei Ihnen die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Der MDK-Gutachter ermittelt dabei nicht die Schwere der Behinderung oder Erkrankung, sondern wie selbstständig der Betroffene noch ist, welche Fähigkeiten er noch hat, um im Alltag zurechtzukommen, und wie viel personelle Unterstützung er  dabei benötigt. Anhand von sechs sogenannten Modulen wird beispielsweise die Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und einiges mehr überprüft.

Ein Tipp: Sie tun gut daran, dies entsprechend vorzubereiten. Falls Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden müssen, verstreicht nur wertvolle Zeit. Sie können während ein oder zwei Wochen ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie alles notieren, was mit der Pflege und Betreuung des Erkrankten zu tun hat. Interessant ist auch, worüber gesprochen wird, was der Betroffene äußert, woran er sich erinnert.

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Sammeln Sie für den MDK alle relevanten medizinischen Dokumente zu der Erkrankung und eventuellen Vorerkrankungen, informieren Sie den Gutachter außerdem, welche Medikamente eingenommen werden oder wie sich der Medikationsplan zusammensetzt.

Der MDK-Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, damit er sich ein möglichst realistisches Bild von der Situation machen kann. Dies geschieht nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Sie können davon ausgehen, dass es keine unangekündigten Besuche gibt. Als Angehöriger sollten Sie auf jeden Fall bei diesem Besuch anwesend sein – falls eine Pflegeperson bereits regelmäßig vorbeikommt, sollte diese möglichst auch mit vor Ort sein und ihre Eindrücke schildern. Nach diesem Hausbesuch erstellt der MDK das Gutachten, auf dessen Grundlagen die AOK-Pflegekasse den Pflegegrad festlegt. Das Gutachten mit dem ermittelten Pflegegrad bekommen Sie von der Pflegekasse automatisch zugesandt.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe bei der AOK oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege