Pflegestufe bei der TK beantragen
Als Mitglied der Techniker Krankenkasse (TK oder auch „Die Techniker“) sind Sie gesetzlich krankenversichert. Die TK ist mit über acht Millionen Mitgliedern und über zehn Millionen Versicherten – das sind die kostenfrei mitversicherten Personen – derzeit die größte unter den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Deutschlands.
Sie war lange Zeit eine Berufskrankenkasse für Techniker, Ingenieure und Architekten, mit der freien Wahl der Krankenkasse ab Mitte der 1990er Jahre öffnete sich die TK jedoch für alle Berufsgruppen. Als erste Krankenkasse in Deutschland hat die TK 2018 eine Elektronische Gesundheitsakte (eGA) für ihre Versicherten bereitgestellt, mittels der medizinische Daten – etwa Arztbesuche, Impfungen, Röntgenbilder und vieles mehr – digital erfasst werden können. Die Versicherten können dabei selber entscheiden, welche Diagnosen, Medikamente und medizinischen Berichte sie speichern möchten. Die Gesundheitsakte kann unter der Bezeichnung TK-Safe als integraler Bestandteil der Techniker Krankenkasse App genutzt werden.
Die TK ist eine Ersatzkasse und Mitglied im Verband der Ersatzkassen (vdek).
Pflegestufe bei der TK: Um einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen, gehen Sie einfach auf die Homepage der TK – dort finden Sie das Formular
Für die Beantragung einer Pflegestufe ist es zunächst unerheblich, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind – die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind identisch. Im Pflegefall leistet sowohl die gesetzliche Pflegekasse als auch der private Pflegepflichtversicherer den gleichen Betrag. Denn die Leistungsbeträge sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Es wird einzig und allein bei der Höhe der Leistung nach der Art der Pflege und dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit differenziert. Wichtig zu wissen ist, dass die körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen dauerhaft vorliegen müssen – mindestens aber für voraussichtlich sechs Monate. Brauchen Sie nur für kurze Zeit Hilfe, beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder eines Schlaganfalls, gelten Sie nicht als pflegebedürftig.
Das Antragsformular für den Pflegegrad finden Sie auf der TK-Webseite unter dem Link „Antrag stellen und Pflegegrad ermitteln“. Um den Antrag ausfüllen zu können, müssen Sie zunächst Angaben zum Versicherten machen und die 10-stellige Versichertennummer eingeben. Halten Sie also Ihre Gesundheitskarte bereit. Den Antrag können auch von Ihnen bevollmächtigte Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen. Eine Kopie der Vollmacht muss dann aber dem Antrag beigelegt werden.
Alternativ kann die Techniker Krankenkasse auch angerufen werden, dann wird Ihnen ein Antrag postalisch zugesandt. Die Telefonnummer finden Sie ebenfalls auf der Homepage. Mit über 200 Geschäftsstellen ist die TK bundesweit und in jeder größeren Stadt vertreten – an einem dieser Servicepunkte können Sie den Antrag auch abholen und sich vor Ort beraten lassen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, selber ein kurzes, formloses Schreiben aufzusetzen, in welchem Sie mit Ihren eigenen Worten den Wunsch auf Beantragung eines Pflegegrads äußern. Vergessen Sie nicht das Datum einzusetzen. Leistungen werden von der Pflegekasse immer erst ab dem Monat, in dem der Antrag auf Pflegegrad gestellt wurde, erstattet. Dabei zählt der jeweilige Monat und somit kann bis zum 28./30./31. des Monats der Antrag gestellt werden. Es wird empfohlen, die Beantragung zeitnah durchzuführen, weil der Pflegegrad immer rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung anerkannt wird. Der Pflegebedürftige erhält dann Leistungen der Pflegeversicherung gemäß dem festgestellten Pflegegrad.
Übrigens: Sie können jederzeit und ohne Konsequenzen Ihren Antrag auf Pflegegrad rückgängig machen, wenn Sie sich im Anschluss doch anders entscheiden. Bedenken Sie aber, dass Sie oder der pflegebedürftige Angehörige über die Sozialabgaben lange Zeit in die Pflegekasse eingezahlt haben und somit Anspruch auf die Unterstützungsleistungen haben.
Nach Beantragung des Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung für eine Begutachtung
Falls Sie eine ganz persönliche und auf Ihre Situation abgestimmte Beratung wünschen, können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden. Unser Team von Dr. Weigl & Partner hilft Ihnen bei Ihrem Pflegegrad Antrag bei der TK, damit Sie die passende Pflegestufe erhalten und damit alle weiteren Hilfen durch Ihre Krankenkasse. In einem Gespräch können Sie uns die Sachlage schildern, so dass wir für Sie oder mit Ihnen zusammen die Beantragung vornehmen.
Beachten Sie aber bitte: Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage. Sie müssen sich also etwas gedulden. Allerdings muss in dringenden Fällen, etwa bei einem Aufenthalt in einer Klinik oder in einem Hospiz, die Begutachtung innerhalb einer Woche geschehen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist bzw. wenn Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragt werden soll.
Nach Eingang Ihres Antrages beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), um den Pflegebedarf zu ermitteln. Bei den Gutachtern handelt es sich um speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärzte. Die Pflegekasse wird auf Grundlage des Gutachtens über die zu bewilligenden Leistungen entscheiden.
Für den Hausbesuch setzt sich der MDK mit Ihnen schriftlich oder telefonisch in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Es sollten bei diesem Besuch auch Personen teilnehmen, die den Patienten pflegerisch unterstützen. Das können Angehörige, Freunde oder Nachbarn sein. Sofern der Betroffene gesetzlich betreut wird, sollte auch diese Person anwesend sein. Um einen umfassenden Einblick in die Situation zu gewähren, sind Berichte des Hausarztes, von Fachärzten oder der Entlassungsbericht aus der Klinik bereitzuhalten. In der Regel möchten die Gutachter auch den aktuellen Medikamentenplan sehen. Falls ein Pflegedienst zu Ihnen kommt, legen Sie bitte auch die Pflegedokumentation bereit.
Schildern Sie im Gespräch mit dem Gutachter, mit welchen Einschränkungen und pflegerischen Herausforderungen Sie zurechtkommen müssen und was genau Ihnen im Alltag Schwierigkeiten bereitet. Bei der Begutachtung wird auch festgestellt, welche Hilfsmittel, rehabilitativen oder vorbeugenden Maßnahmen Ihnen helfen könnten, um eine möglichst selbstständige Gestaltung Ihres Alltags zu ermöglichen.
Ein Tipp: Bereiten Sie den Termin mit dem Gutachter sorgfältig vor. Damit können Sie beginnen, sobald Sie Ihren Antrag auf Pflegegrad an die TK abgeschickt haben. Machen Sie Kopien von Arztberichten und Bescheinigungen, vom Medikamentenplan, von Entlassungsberichten aus Klinik oder Reha-Einrichtung, fertigen Sie zudem eine Auflistung der erhaltenen Therapien an. Es mag auch hilfreich sein, wenn Sie als Angehöriger über eine gewisse Zeit ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie alles notieren, was mit der Pflege und Betreuung des Erkrankten zu tun hat. Je genauer die Informationen sind, desto höher die Chance, dass Ihnen ein gerechter Pflegegrad zuerkannt wird.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe bei der TK oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen zum Thema Pflegestufe bei der TK. Wir helfen Ihnen zudem gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen oder wenn Sie oder Ihr Angehöriger rückwirkend finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen. Wir unterstützen Sie bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!