Pflegestufe bei der DAK beantragen
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen müssen, dann beantragen Sie einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Diese ist der Krankenkasse angeschlossen. Für Sie wäre die DAK zuständig, sofern Sie dort versichert sind und in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sind.
Die DAK-Gesundheit gehört zu den über hundert Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und hieß früher Deutsche Angestellten Krankenkasse, da sie vor der Freigabe der Kassenwahl im Jahr 1996 die von Angestellten zu wählende Ersatzkasse war. Ihr heutiger Name DAK-Gesundheit besteht seit 2012, nachdem sie mit der BKK fusionierte. Als sogenannte Ersatzkasse rangiert die DAK mit über 4.5 Millionen Mitgliedern hinter der Techniker Krankenkasse und der Barmer.
Das Formular für die Beantragung des Pflegegrades können Sie telefonisch, online oder per Brief bei der DAK ordern
Um einen Pflegegrad zu beantragen, können Sie zu einer der bundesweiten Geschäftsstellen der DAK gehen. Der einfachere und schnellere Weg ist aber, mit einem Online-Formular den Antrag zu stellen. Diesen finden Sie auf der Webseite unter dem Begriff „Leistungen“. Wenn Sie als Betreuer oder Bevollmächtigter des Erkrankten eingesetzt sind, finden Sie dort auch ein Vollmachtsformular beigefügt. Dieses gilt es auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen dem Antrag beizulegen. Generell müssen Sie sich auf der DAK-Webseite nicht als Mitglied anmelden, sondern erhalten die nötigen Informationen auch als Gast.
Weiterhin können Sie schriftlich in einem Brief, telefonisch oder per Chat Kontakt mit der DAK aufnehmen. Um eines dieser verschiedenen Angebote zu nutzen, gehen Sie auf „Kontakt“ auf der Webseite. Die telefonische Auskunft der DAK ist rund um die Uhr besetzt.
Es ist auch möglich, über einen Pflegestützpunkt (PSP) den Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Ein Pflegestützpunkt ist eine Auskunfts- und Beratungsstelle von den Kranken- und Pflegekassen, die es an verschiedenen Orten in allen Bundesländern gibt. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, Betroffene und deren Angehörige in punkto Pflege hilfreich zur Seite zu stehen. Mit Informationen, Antragsformularen und Beratung. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte in Deutschland findet man über die Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege).
Inzwischen ist fast jeder 20. Deutsche auf die Pflege Dritter angewiesen – die Zahl der Pflegebedürftigen beträgt hierzulande knapp vier Millionen. Und diese Zahl wird sich in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Schließlich werden die Menschen immer älter, Deutschland gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Lebenserwartung. Zwar dürfen wir uns darüber glücklich schätzen, aber nicht jedem ist es vergönnt, bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit zu bleiben.
Als pflegebedürftig gilt eine Person, die dauerhaft oder mindestens sechs Monate lang gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweist und deshalb auf Hilfe von Dritten angewiesen ist. Es gibt fünf Pflegegrade, die sich an der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person orientieren. Wenn es sich um geringe gesundheitliche Einbußen handelt, erhält der Betroffene den Pflegegrad 1 – dagegen wird er bei schwersten Beeinträchtigungen, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen, in Pflegegrad 5 eingestuft. Der jeweilige Pflegegrad sichert Pflegenden und Gepflegten eine regelmäßige finanzielle Unterstützung. Denn wer zu Hause von Angehörigen oder Freunden versorgt wird, hat Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld. Zudem wird die Pflegeperson von einer professionellen Pflegekraft regelmäßig fachlich beraten. In besonderen Fällen wird eine weitere finanzielle Unterstützung gewährt, zum Beispiel während des Urlaubs oder bei Krankheit der Pflegenden. Im Falle, dass eine Pflegeperson sich nicht Vollzeit um den Erkrankten kümmern kann, ist auch eine Kombinationsleitung mit einem ambulanten Pflegedienst möglich.
Für Angehörige stellt schon die Beantragung der Pflegestufe zuweilen eine Hürde dar
Sicher ist das nicht jedermanns Sache: Weder sich persönlich an die DAK zu wenden noch per Internet seine Ansprüche geltend zu machen. Es gibt etliche Punkte rund um den Pflegegrad und die damit verbundene finanzielle Unterstützung zu beachten, die ein Außenstehender so nicht kennt. Überdies sind Betroffene und Angehörige durch die neue Situation, die eine Erkrankung wie Demenz oder ein Schlaganfall mit sich bringt, emotional sehr belastet. Viele haben mit großen Ängsten und Sorgen zu kämpfen, sind traurig und deprimiert. Solche Gefühle müssen sie zunächst zur Seite schieben, um nur zu „funktionieren“. Dann mag schon die Beantragung des Pflegegrades eine erste Hürde sein, denn es gilt Anträge auszufüllen, Dokumente vorzuzeigen und etliche Fragen zu beantworten. Gerade, wenn Sie gefühlsmäßig überlastet sind, brauchen Sie bei diesen formalen Angelegenheiten Unterstützung und Rat.
Hier kommen wir nun ins Spiel. Unser Team von Dr. Weigl & Partner hilft Ihnen bei Ihrem Pflegegrad Antrag, damit Sie die passende Pflegestufe erhalten und damit alle weiteren Hilfen durch Ihre Krankenkasse. In einem Gespräch können Sie uns Ihre Situation schildern, so dass wir für Sie oder mit Ihnen zusammen die Beantragung vornehmen.
Beachten Sie aber bitte: Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage. Sie müssen sich also etwas gedulden. Allerdings muss in dringenden Fällen, etwa bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einem Hospiz, die Begutachtung innerhalb einer Woche geschehen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist bzw. wenn Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragt werden soll.
Wie geht es weiter, wenn Sie Ihren Pflegegrad beantragt haben?
Die Pflegekasse lässt vom Medizinischen Dienst (MDK) oder von anderen unabhängigen Gutachtern ein Gutachten erstellen, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand von Ihnen oder Ihrem Angehörigen im Einzelnen zu prüfen. Zu dieser Begutachtung kommen die Gutachter nach vorheriger Terminvereinbarung in Ihre Wohnung oder in die Pflegeeinrichtung. Sie können davon ausgehen, dass es keine unangekündigten Besuche gibt. Bei diesem Termin sollten Angehörige, Freunde oder auch ein Nachbar mit anwesend sein, um dem erkrankten Menschen beizustehen und das Gespräch durch eigene Eindrücke abzurunden.
Das Gespräch orientiert sich in der Regel an Fragen wie: Was die pflegebedürftige Person im Alltag noch alleine leisten? Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden? Wie selbstständig ist der Erkrankte und wobei benötigt er Hilfe?
Gewertet wird die Selbstständigkeit anhand von sechs Modulen, zu denen u. a. die Mobilität, die Selbstversorgung wie auch geistige und kommunikative Fähigkeiten zählen. Für jedes dieser Module werden Punkte vergeben – am Ende der Begutachtung fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht. Eine zusätzliche Rolle spielen die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung, die zwar nicht in die Bewertung direkt einfließen, sondern nur ergänzend wirken.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe bei der DAK oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege